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Mieteinnahmen versteuern in Deutschland bei Einkommensteuerveranlagung im Ausland

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    Mieteinnahmen versteuern in Deutschland bei Einkommensteuerveranlagung im Ausland

    Hallo,
    mein Mann und ich wohnen in den Niederlanden und sind hier steuerpflichtig. Wir haben ein Haus in Deutschland gekauft, dass wir in Zukunft vermieten wollen. Wir müssen in Deutschland also keine Einkommenssteuererklärung abgeben, sondern - wenn wir richtig informiert sind - eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung, plus Anlage V. Bei der Feststellungserklärung kommen wir aber nicht weiter: Wir sind doch als Ehepaar weder eine Gesellschaft noch eine Gemeinschaft, oder? Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

    Vielen Dank!

    #2
    Hallo Schwarzwald2024 !

    Ich würde mal das hier ausprobieren:



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      #3
      Hallo Uwe64,

      vielen Dank für den Tipp! Das sieht schon viel besser aus, damit kommen wir hoffentlich weiter! Dann war die Info vom Finanzamt, dass wir die Feststellungserklärung tatsächlich falsch.

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        #4
        Dann war die Info vom Finanzamt, dass wir die Feststellungserklärung tatsächlich falsch.
        Naja, ganz so würde ich das nicht sehen. Bei beschränkter Steuerpflicht ist ja keine Zusammenveranlagung möglich.

        Da müssten ja dann in der Anlage V jeweils nur die hälftigen Anteile eines Ehegatten erklärt werden, übersichtlich ist das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          wertvoller Hinweis, vielen Dank! Dann also doch die Feststellungserklärung? Wie werden wir als Ehepaar denn steuerlich gesehen? Sind wir dann automatisch eine Gesellschaft? Oder eine Gemeinschaft? Bei den meisten Fragen in der Feststellungserklärung wussten wir nicht weiter, weil sie sich auf Gesellschaften oder Gemeinschaften beziehen, und wir nicht wissen, als was wir als Ehepaar dann gesehen werden.

          Vielen Dank und viele Grüße,
          Schwarzwald2024

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            #6
            Wie werden wir als Ehepaar denn steuerlich gesehen?
            Bei Vermietung ist man Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung.

            Man muss nicht nur die Anlagen FB und V ausfüllen, sondern auch die Anlage FE 1. In der wird der Überschuss in der Regel nach Schlüssel verteilt.

            In der ESt 1C wird der anteilige Überschuss bei jedem von euch in der Anlage V-Sonstige angegeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24,

              vielen Dank, das hilft uns wieder weiter! Sind wir damit dann automatisch auch eine GbR? Oder welche Rechtsform müssen wir angeben?

              Tausend Dank noch mal!

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                #8
                Hallo Schwarzwald2024 und Charlie24!

                Schwarzwald2024 ist doch anscheinend ein Ehepaar, das anscheinend gemeinsam eine Mietimmobilie in Deutschland erworben hat.

                Also müssen doch m.E. schon mal zwei "Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C)" abgegeben werden.

                Und da gibt es als Anlage eine stinknormale Anlage V, in die Felder kann man 100% der Einnahmen und Ausgaben eintragen, und dann kommt man bei der Seite 17 an, die wie folgt aussieht:

                grafik.png

                In Zeile 86 wäre dann doch "einfach nur" der Anteil des einen Ehegatten einzutragen, und gut ist ... !?

                Und der zweite Ehegatte schreibt (copy and paste) einfach alle Einträge ab, und gut ist ... !?

                Oder der zweite Ehegatte schreibt in irgendeine Zeile rein "siehe die Anlage V in der ESt-Erklärung meines Ehegatten" und trägt seinen betragsmäßigen Anteil ein, und gut ist ... !?

                Hier die Fundstelle für die Damen und Herren Finanzbeamten, die nicht wissen, dass das geht, wie und warum das so geht:




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                  #9
                  In Zeile 86 wäre dann doch "einfach nur" der Anteil des einen Ehegatten einzutragen, und gut ist ... !?​
                  Probiere es doch mal aus ! Ich befürchte, dass das zu einem Fehler führt. Ich habe es zwar nicht ausprobiert, aber in der Anlage V zur Feststellungserklärung

                  werden z. B. die Werte in Zeile 85 und 86 auf Übereinstimmung geprüft. Warum sollte das in der Anlage V zur ESt 1C anders sein ?

                  Aufteilung_Vermietung.jpg
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Nachtrag: Inzwischen habe ich es ausprobiert, meine Befürchtung war leider zutreffend.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Charlie24!

                      Traurig aber leider wahr!

                      Deshalb löse ich das Problem in derartigen Fällen wie folgt:

                      Ich erfasse alles zu 100% und trage auf Seite 15 "Sonstige Kosten" den Anteil der Vermietungsüberschüsse oder -verluste, der auf den anderen Ehegatten entfällt, ein - geht im Verlustfalle auch mit negativem Vorzeichen.

                      Wird von den Finanzämtern in BW anerkannt.

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                        #12
                        Wird von den Finanzämtern in BW anerkannt.
                        Der Aufwand ist doch eher höher, da bei dieser Vorgehensweise die Anlage V zweimal ausgefüllt werden muss.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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