Zitat von InsideFA
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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Steuererklärung und Verspätungszuschlag - Einspruch
				
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 Was spricht denn gegen meine vorgebrachten Argumente, die für die Gültigkeit des Einspruchs auch gegen den VerspZ sprechen?Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenUwe64 Du kannst hier so lange rumschreien wie du willst, das ändert nichts an meiner Aussage.
 Das ist alleine das Problem des TE mit seinem FA. Wenn man dort eine andere Rechtsauffassung hat, bleibt letztlich nur die Klage.
 
 Jetzt soll der TE doch einfach mal mit den Zitaten aus dem AO-Kommentar ans Finanzamt gehen und sich mal die Antwort von dort anhören - dann bekommt er ja Gegenargumente und kann dann abwägen!
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 leider ist das meine Erfahrung beim täglichen Umgang mit dem Finanzamt - nein, nicht regelmäßig, aber es passierte eben schon einige male!Zitat von multi Beitrag anzeigen
 Es reicht. Wir unterhalten uns hier sachlich.
 
 bei einem Sachbearbeiter liegt das Problem in seiner Unerfahrenheit, weil er frisch von der Schule kommt ...
 beim anderen Sachbearbeiter liegt das Problem im ständigen Zeitdruck ...
 
 Und: Es hat absolut nichts mit "Unsachlichkeit" zu tun, wenn ich einen neu ausgebildeten Finanzbeamten z.B.
 - an das Thema "Anhörung" erinnere oder
 - die Rechtslage schildere!
 Wenn er dem nicht folgt, muss er gegenargumentieren - ist wie beim Schachspiel, es geht Zug um Zug, bis das steuerlich richtige Ergebnis gefunden ist!
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 Hallo an alle,
 
 vielen Dank für die Antworten, ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion o.ä. anfachen.
 
 Uwe64:
 Danke für Ihre Antworten und Ausführungen, die helfen mir sehr weiter.
 Zu Ihren Fragen:
 Nachweise bzgl. Dienstreisen, Arbeitsorten und Firmenwagenversteuerung (Fahrtenbuch, Kosten etc.) werden nicht elektronisch übermittelt. Bei einer kleinen Firma (die u.a. auch von Kurzarbeit betroffen ist, auch Personalleiter/Buchhaltung) kann so etwas auch mal dauern. Ebenso bei der PKV, Nachweise zurückgeforderter Beitragsrückerstattungen werden nicht automatisch elektronisch aktualisiert. Das war eine lange Diskussion mit der PKV, ich glaube das wurde bis jetzt nicht verstanden. Ebenso das FiA kennt dieses nicht wirklich.
 
 Das Finanzamt in den Erläuterungen des ESt-Bescheides die Abweichungen begründet.
 
 Sie haben in Ihrem EOP
 - den Einspruch im Original im Ordner "gesendet",
 - sowie eine Transferticketnummer,
 und Sie haben in Ihrem eMail-Postfach eine Mail als "Empfangsbestätigung" erhalten!
 ja was wollen Sie denn noch?
 
 Ist schon klar. Ich hatte es nur im Einspruch aufgeführt und wollte es der Vollständigkeit halber nennen.
 
 Ja, Sie haben recht, bin Wiederholungstäter. Steuerbescheide sind bis 2020 offen. Nicht bei jedem bin ich derzeit Schuld. Prüfungen seitens FiA dauern an. (Da sollte auch mal ein Verspätungszuschlag für den Steuerpflichtigen eingeführt werden ;o)) Ist aber ein anderes Thema.
 Und ja, 2024 ist fristgerecht übermittelt worden. Steuerbescheid ist auch bereits da, natürlich abweichend von meiner Erklärung.
 
 Wäre 2019, da gibt es dazu keine Bemerkung.schauen Sie doch mal in die Erläuterungen des letzten ESt-Bescheids, der zu spät abgegeben wurde, aber trotzdem kein VerspZ festgesetzt wurde: In BW steht da sinngemäß "Dieses mal wurde kein VerspZ festgesetzt, bei wiederholter verspäteter Abgabe wird auch im Erstattungsfall ein VerspZ festgesetzt" ... !?
 
 Verspätungszuschlag entsprechend der angefangenen 7 Monate nach der Verspätungszuschlagsberechnung. Meine Angabe oben (5,5 Monate) war falsch, habe mich verzählt, swaren 6,5 Monate.
 
 Ihre Ausführungen von heute morgen werde ich in meiner Antwort an das FiA zugrunde legen. Vielen, vielen Dank dafür. Mal sehen wie es ausgeht.
 
 Mit freundlichen Grüßen
 M.
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 Man kann noch so unschuldig tun, aber wie gesagt: genug ist genug. Jeder verdient eine zweite, dritte, vierte Chance. Aber Chancen muss man auch nutzen.Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
 Polemik?
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 Hallo Maverik-TopGun !
 
 Bezüglich der erst im neuen § 152 AO eingeführten "Ermessensausübung nur (!) im Erstattungsfall" laufen zwischenzeitlich einige Gerichtsverfahren:
  Gegen Steuerpflichtige, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht fristgemäß nachkommen, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Gegen Steuerpflichtige, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht fristgemäß nachkommen, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
 
 wegen dem nicht anerkannten Einspruch: es wäre nett, wenn Sie die Antwort des Finanzamtes hier kurz posten würden!Ihre Ausführungen von heute morgen werde ich in meiner Antwort an das FiA zugrunde legen. Vielen, vielen Dank dafür. Mal sehen wie es ausgeht.
 
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 Hallo Uwe64,
 
 ja genau, wegen des nicht anerkannten Einspruchs für den Verspätungszuschlag. Sobald ich die erste Rückantwort habe werde ich das hier einstellen.
 
 Genau mit dem Urteil des FG Münster habe ich für das Vorjahr argumentiert. Auch hier bin ich auf die Antwort des FiA gespannt.Bezüglich der erst im neuen § 152 AO eingeführten "Ermessensausübung nur (!) im Erstattungsfall" laufen zwischenzeitlich einige Gerichtsverfahren:
 
 LG
 
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 Können wir das Thema hier einmal beenden ? Wir sind hier in einem Elster-Forum und ich kann da nicht die Spur von einem Bezug dazu erkennen. Das ist (notfalls) ein Thema für einen Steuerberater, Schluss, aus, Ende.Schönen Gruß
 
 Picard777
 
 P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
 
 Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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