Hallo,
ich habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024.
Zur Einordnung: Im Jahr 2016 haben wir an einem studentischen Wettbewerb teilgenommen und diesen gewonnen; damals erhielten wir ein kleines symbolisches Preisgeld. Im vergangenen Jahr (2024) wurde das damalige Projekt von der Stadtverwaltung erneut aufgegriffen, und man hat uns die Nutzungsrechte an unserem Siegerentwurf abgekauft. Von unserer Seite wurden hierfür keine weiteren Leistungen erbracht. Es handelt sich um einen Betrag von 5.000 €. Wir waren im Jahr 2024 beide in einer Vollzeit Anstellung tätig.
Meine Frage lautet daher: Wie ist dieser Betrag in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen? Es handelt sich dabei um eine künstlerische Tätigkeit, da es sich um einen baulichen Entwurf handelte.

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