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Frage zur steuerlichen Behandlung von Vergütung für künstlerische Nutzungsrechte

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    Frage zur steuerlichen Behandlung von Vergütung für künstlerische Nutzungsrechte


    Hallo,

    ich habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024.

    Zur Einordnung: Im Jahr 2016 haben wir an einem studentischen Wettbewerb teilgenommen und diesen gewonnen; damals erhielten wir ein kleines symbolisches Preisgeld. Im vergangenen Jahr (2024) wurde das damalige Projekt von der Stadtverwaltung erneut aufgegriffen, und man hat uns die Nutzungsrechte an unserem Siegerentwurf abgekauft. Von unserer Seite wurden hierfür keine weiteren Leistungen erbracht. Es handelt sich um einen Betrag von 5.000 €. Wir waren im Jahr 2024 beide in einer Vollzeit Anstellung tätig.

    Meine Frage lautet daher: Wie ist dieser Betrag in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen? Es handelt sich dabei um eine künstlerische Tätigkeit, da es sich um einen baulichen Entwurf handelte.

    #2
    Hört sich steuerpflichtig an. Preisgelder sind eigentlich nur steuerfrei, wenn es sich um die Würdigung der Lebensleistung o. ä. handelt. Selbständige Arbeit oder Sonstige Einkünfte, je nachdem.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 18.11.2025, 07:54.

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      #3
      Aber eigentlich ist dies ein rein rechtliche Frage und damit hier im Forum falsch.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Hallo,
        vielen dank für die Rückmeldungen! Gibt es hier im Forum auch einen Bereich, für Fragen rechtlicher Natur?

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          #5
          nein, das ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Aber du kannst ja mal in einer Suchmaschine deiner Wahl Preisgeld und Steuerpflicht eingeben.

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            #6
            Hallo,

            ich würde es in der Anlage SO erklären.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              # 2, # 5: M.E. geht es nicht mehr um das Preisgeld von 2016, sondern um den Verkauf der Rechte an einem Entwurf.

              # 6: Die Erklärung der Einnahme in einer geeigneten Zeile der Anlage SO halte ich für plausibel.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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