Diese Annahme ist unbegründet, um nicht zu sagen Quatsch.
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Keine Ankündigung bisher.
Nach 4 Monaten noch kein Bescheid, nun Phishing-Mail
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1. eine abgegebene ESt-Erklärung wird, bevor diese von einem Mensch / Sachbearbeiter angesehen wird, von der Software "geprüft"Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenDiese Annahme ist unbegründet, um nicht zu sagen Quatsch.
2. die "software-gestützten Prüf-Kriterien" werden nur teilweise bekanntgegeben, wesentliche Kriterien verbleiben für uns Anwender unsichtbar in der "black box" versteckt
3. zu uralt-Zeiten, in denen es noch keine software-gestützte Vorab-Prüfung gab, erhielt ich auf Nachfrage mal die Information, dass ab einem Erstattungsbetrag i.H.v. "?" vor "Erledigung/Freigabe" des Falles eine Unterschrift des Vorgesetzten / Sachgebietsleiters notwendig war - um "Kungelei zwischen Sachbearbeiter und Stpfl." zu verhindern nach dem Motto "lieber Kumpel, das Steuer-Mehr teilen wir uns, o.k.?" - quasi "der dritte Faktor", um Steuerbetrug zu vermeiden!
4. Ich glaube nicht, dass das "generell" heute noch so gemacht wird - also wenn jemand jedes Jahr immer dieselben Werbungskosten geltend macht (weite Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte, doppelte Haushaltsführung, usw.), wird der Fall wahrscheinlich "auch mal" vollautomatisch ohne menschliche Nacharbeit freigegeben - aber sicherlich nicht jedes Jahr die nächsten 10 Jahre ohne "Zwischenkontrolle" - hoffe ich doch im Sinne der "Steuergerechtigkeit" ...
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danke für die erste Info!Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenMeines Wissens gibt es immer noch feste Grenzen, ab denen der Fall vom Bearbeiter oder vom Sachgebietsleiter freigegeben werden muss. Das verzögert die Erstattung dann um ein paar Tage.
die zweite Info ist leider so nicht richtig: solch ein Fall wird bei Grenzüberschreitung dann wohl immer von der vollautomatischen nicht-personellen 14-Tage-Verarbeitung ausgeschlossen - somit verzögert sich die Erstattung um mehrere Monate!
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Den Schluss würde ich so auch nicht ziehen wollen. Es dauert länger, aber ob das Wochen oder Monate sind, hängt m. E. schon auch davon ab,somit verzögert sich die Erstattung um mehrere Monate!
wann im Jahr die Erklärung eingereicht wurde und in welchem Bundesland.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Oder wie komplex der zu bearbeitende Fall ist.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDen Schluss würde ich so auch nicht ziehen wollen. Es dauert länger, aber ob das Wochen oder Monate sind, hängt m. E. schon auch davon ab,
wann im Jahr die Erklärung eingereicht wurde und in welchem Bundesland.
Da meine Steuerklärung für 2021 überaus kompliziert war, konnte ich das Finanzamt bis zum April 2023 hinhalten. Aus dem selben Grund hat das FA lange gebraucht, um mir schließlich im Okt. 2023 eine Aufforderung zur Nachreichung von Belegen zuzusenden. Nachdem ich nicht reagiert habe, wurde mir im Feb. 2024 ein Steuerbescheid zugestellt, der trotz vierstelligem Erstattungsbetrag dennoch weit unter der von mir errechneten Erstattung lag. Ich reagierte am letzten Tag der Einspruchsfrist mit einem umfangreich erläutertem Einspruch. Im Juli 2024 erhielt ich noch einmal eine Aufforderung zur Einreichung von Erläuterungen und Nachweisen. Diese konnte ich telefonisch abbiegen, weil dem Schreiber der zweiten Aufforderung meine Einspruchsunterlagen nicht bekannt waren. Vermutlich wurde der Fall wegen seiner Komplexität nicht vollständig von einem SB zum anderen verschoben. Schließlich bekam ich zwei Monate später meinen Bescheid, der bis zum letzten Cent meinen Vorausberechnungen entsprach.
Der Bescheid für das nachfolgende Jahr kam fast gleichzeitig an.
Und die der Jahre 2023 und 2024 kamen trotz hohen Erstattungsbeträge ( um die 5.000 €) innerhalb von 14 Tage nach der Einreichung an.
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Was für eine rein maschinelle Bearbeitung spricht. Man sieht das im Übrigen am Rechentermin (RT), dessen Datum unten auf jeder Seite eingedruckt ist.Und die der Jahre 2023 und 2024 kamen trotz hohen Erstattungsbeträge ( um die 5.000 €) innerhalb von 14 Tage nach der Einreichung an.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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