Hallo zusammen
Ich habe ein paar Verständnisfragen zu meinen Steuererklärungen und hoffe ihr könnt hier helfen:
Situation: Rentner (75J), Grad der Behinderung 100, Merkzeichen G, B, H
Grad der Behinderung lag bei 60 und wurde mit Neufestellungsbescheid auf 100 angehoben. Ebenfalls werden die Voraussetzungen für gesundheitlichn Merkmale G, B und H erfüllt. Laut Bescheid ist die Entscheidung wirksam ab dem 15.03.2021. Der alte Bescheid von 2022 wird aufgehoben.
Vielleicht für den einen oder anderen einfache Fragen, für mich allerdings neu. Deshalb freue ich mich über jede Antwort :-) Ganz vielen Dank!
Ich habe ein paar Verständnisfragen zu meinen Steuererklärungen und hoffe ihr könnt hier helfen:
Situation: Rentner (75J), Grad der Behinderung 100, Merkzeichen G, B, H
Grad der Behinderung lag bei 60 und wurde mit Neufestellungsbescheid auf 100 angehoben. Ebenfalls werden die Voraussetzungen für gesundheitlichn Merkmale G, B und H erfüllt. Laut Bescheid ist die Entscheidung wirksam ab dem 15.03.2021. Der alte Bescheid von 2022 wird aufgehoben.
- Gehe ich richtig der Annahme, dass diese Neufeststellung meine bestehenden Steuerbescheide von 2021 - 2023 beeinflussen kann?
- Reicht hier ein einfaches Schreiben per Nachricht im Elster Portal aus mit Bitte den Neufestellungsbescheid bei allen bereits abgegebenen Steuerbescheiden zu berücksichtigen? Brauche ich ein Formular? Zieht das Finanzamt automatisch die 7400 Euro Behinderten- sowie 4500 Euro behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale ab oder muss ich das in ein spezifisches Formular eintragen? Sollte ich noch weiteres beachten?
- Wie wird das Datum 15.03.2021 gehandhabt was die Pauschbeträge angeht? Wird das monatlich in 2021 reduziert da erst ab März?
- Ist es in diesem Zuge noch möglich, die Günstigerprüfung für die 3 Jahre zu beantragen? Da die Freibeträge das zvE ja deutlich reduzieren sollten, kann sich diese eventuell positiv auswirken? Damals wurde keine KAP abgegeben.
- Kann sich eine Günstigerprüfung nie negativ auswirken außer der Zeitaufwand es einzureichen? Sie würde ja im Prinzip das zu versteuernde Einkommen erhöhen ...
- Nach Abzug der Werbungskosten (102), den Sonderausgaben (Kranken/Pflegeversicherung), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36) sowie den außergewöhnlichen Belastungen (Pauschbeträge) liegt das zu versteuernde Einkommen bei ca. 8.000 Euro und damit unter dem Grundfreibetrag wenn ich mich nicht irre. Elster-Vorschau zeigt “keine Erstattung” an. Vorauszahlungen als Rentner (1000 Euro) werden ja in der Software nicht berücksichtigt. Die sollten also erstattet werden, denke ich das richtig?
- Da das zvE relativ niedrig ist, überlege ich die KAP zusätzlich einzureichen, da doch einiges an Kapitalertragsteuern im Jahr 2024 gezahlt wurde. Dies erhöht jedoch die zumutbare Belastung. Am Ende kommt in der Elster-Vorschau allerings eine Erstattung heraus (ca. 1500 Euro). Kann ich das jetzt so sehen, dass diese zusätzlich zu den als Renter geleisteten Vorauszahlen erstattet werden?
Vielleicht für den einen oder anderen einfache Fragen, für mich allerdings neu. Deshalb freue ich mich über jede Antwort :-) Ganz vielen Dank!

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