Hallo zusammen!
Ich habe mit der buhl steuersoftware diesen Sommer die ESt24-Erkl. eingereicht und den Bescheid längst erhalten. Im November (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) ist mir aufgefallen, dass die an das FA quartalsmässig abgeführte USt nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt wurde (hatte mich auf die software verlassen). Die sichtbar zu geringen Betriebsausgaben sind auch dem FA nicht aufgefallen. Demnach liegt der zu besteuernde Gesamtbetrag natürlich erheblich zu hoch.
Mein sofortiger Einspruch dagegen war formal offensichtlich nicht der korrekte Weg, eine Korrektur der EÜR zu beantragen. Wie und ggf. mit welchem Formular gehe ich da vor? Gehört die an das FA gezahlte USt24 zur Zeile "gezahlte Vorsteuerabzuüge nach §15"?
Danke für alle hilfreichen Hinweise...andreas
Ich habe mit der buhl steuersoftware diesen Sommer die ESt24-Erkl. eingereicht und den Bescheid längst erhalten. Im November (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) ist mir aufgefallen, dass die an das FA quartalsmässig abgeführte USt nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt wurde (hatte mich auf die software verlassen). Die sichtbar zu geringen Betriebsausgaben sind auch dem FA nicht aufgefallen. Demnach liegt der zu besteuernde Gesamtbetrag natürlich erheblich zu hoch.
Mein sofortiger Einspruch dagegen war formal offensichtlich nicht der korrekte Weg, eine Korrektur der EÜR zu beantragen. Wie und ggf. mit welchem Formular gehe ich da vor? Gehört die an das FA gezahlte USt24 zur Zeile "gezahlte Vorsteuerabzuüge nach §15"?
Danke für alle hilfreichen Hinweise...andreas

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