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vorläufiger Bescheid via Elster => Wann kommt der endgültige Bescheid?

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    vorläufiger Bescheid via Elster => Wann kommt der endgültige Bescheid?

    Moin,

    ich habe vor 10 Tagen per Elster eine Nachricht bekommen, das ein Bescheid abgerufen werden könnte. Ich habe diese Form m.E. noch nicht so bekommen. Es scheint eine Art forläufiger Bescheid zu sein, es steht auch auf der 1. Seite:

    "Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung! Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird, und dienen lediglich zum Abgleich mit der von Ihnen erstellten Steuerberechnung. Bitte beachten Sie, dass eventuell geleistete Vorauszahlungen aus technischen Gründen nicht berücksichtigt sind."

    Soweit alles klar, danach kommt eine Seite, die wir der Bescheid aussieht, den ich postalisch bekommen haben, allerdings ohne weitere Angaben wie Erstattung oder Nachzahlung.

    In einem weiteren Dokument steht in der Überschrift "Voraussichtliche Nachzahlung X €". Weiter unten steht "Erstattung (-) / Nachzahlung (+)". Die Differenz aus Steuererklärung und Bescheid ist negativ, also sollte ich eine Erstattung bekommen. Wieso steht in der Überschrift Nachzahlung? Und, wann kommt der Bescheid. Hintergrund ist, dass ich Freitag beruflich verreisen muss und danach direkt in den Urlaub für 2 Wochen gehen. Ich bin recht unsicher, ob ich nun Geld nachzahlung muss oder etwas bekomme?

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Markman

    #2
    Wenn die unverbindlichen Bescheiddaten bereits vor 10 Tagen abgerufen werden konnten, müsste der verbindliche Steuerbescheid längst da sein.

    Der Postversand erfolgt normalerweise zeitgleich. Die Bescheiddaten enthalten keine Abrechnung, bei einer Nachzahlung hättest du aber 1 Monat

    Zeit für die Nachzahlung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von markman Beitrag anzeigen
      danach kommt eine Seite, die wir der Bescheid aussieht, den ich postalisch bekommen haben,
      Markman
      Also hast du jetzt einen Bescheid per Post bekommen oder nicht?

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        #4
        nein, ich habe noch keinen Bescheid bekommen. WEnn ich den hätte, würde ich mir keine Gedanken machen:-) Denn ich verstehe, wie oben geschrieben, den Vorabbescheid nicht so richtig. Bekomme ich nun Geld oder muss ich zahlen? Wenn ich zahlen muss, hätte das doch im Vorabbescheid stehen müssen? Das würde mich beruhigen, falls ich bis Freitag nichts bekomme.
        Zuletzt geändert von markman; 10.12.2025, 16:18.

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          #5
          Zitat von markman Beitrag anzeigen
          nein, ich habe noch keinen Bescheid bekommen
          Warum schreibst Du dann von dem Bescheid ..., den ich postalisch bekommen haben?

          Der Papierbescheid geht an die Anschrift, die beim Finanzamt für Dich gespeichert ist. Es sei denn Du hättest mal eine Zustellvollmacht für jemanden (evtl. Steuerberater) unterschrieben. Solltest Du mal der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt haben, dann steht er stattdessen ebenfalls zum Abruf bereit.

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            #6
            sorry, ich hatte mich falsch ausgedrückt: "eine Seite, die wir der Bescheid aussieht, den ich postalisch bekommen haben", damit meinte ich, dass der Bescheid per Elster etwa so aussieht, wie der postalische Bescheid, den ich sonst per Post früher bekommen habe. Aber zurück zu meiner Frage: Kann man daraus erkennen, ob ich nun zahlen muss oder nicht?

            In der letzten Zeile des anderen Dokuments steht: Erstattung (-) / Nachzahlung (+) Steuererklärung xxxxx € Steuerbescheid xxxxx € Differenz -xxxx €
            Zuletzt geändert von markman; 10.12.2025, 16:33.

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              #7
              In der letzten Zeile des anderen Dokuments steht: Erstattung (-) / Nachzahlung (+) Steuererklärung xxxxx € Steuerbescheid xxxxx € Differenz -xxxx €
              Eigentlich bekommt man mit den Bescheiddaten 2 Dokumente, eines nennt sich Bescheiddatenvergleich. Beide enthalten keine echte Abrechnung,

              was allerdings nur dann eine Rolle spielt, wenn Vorauszahlungen geleistet wurden. Ich weiß nicht, um welches der Dokumente es in deinem Fall konkret

              geht, da ich nicht weiß, mit welcher Anwendung du deine Steuererklärung übermittelt hast. Wie bereits im Beitrag '#2 geschrieben, hat man bei einer

              Nachzahlung 1 Monat Zeit, die zu überweisen. Im Bescheiddatenvergleich kannst du nur erkennen, ob das Finanzamt deiner Erklärung gefolgt ist oder nicht.

              Wenn der verbindliche Papierbescheid auch morgen nicht eintrifft, würde ich sowieso anrufen und abklären, wann der zur Post gegeben wurde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ich habe alles mit Elster gemacht, das Finanzamt ist meiner Erklärung grfolgt, nur in der letzten Zeile, wie oben beschrieben, ist eine Differenz ausgewiesen, wohl zu meinen Gunsten, da das Minuszeichen steht, habe solche Art von Ergebnissen noch nie bekommen, danke!

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                  #9
                  Was steht denn auf deinem Bankkonto? Hast du eine Erstattung bekommen?

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                    #10
                    In den Bescheiddaten stehen doch in einer Tabelle gleich auf Seite 2 folgende Zeilen:

                    Festgesetzt werden
                    Abzug vom Lohn
                    verbleibende Betraege

                    Und wenn bei dir bei verbleibende Betraege ein Minuszeichen vorsteht, dann bekommst du eine Erstattung. Ist doch logisch, oder?
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Hallo markman u.a. Interessierte!

                      ich habe vor 10 Tagen per Elster eine Nachricht bekommen, das ein Bescheid abgerufen werden könnte. Ich habe diese Form m.E. noch nicht so bekommen.
                      wer über Elster seine ESt-Erklärung abgibt, hat diese eMail-Nachricht schon seit vielen Jahren erhalten - seit es die "Anzeige der Bescheiddaten" gibt!

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo markman u.a. Interessierte!

                        Soweit alles klar, danach kommt eine Seite, die wir der Bescheid aussieht, den ich postalisch bekommen haben, allerdings ohne weitere Angaben wie Erstattung oder Nachzahlung.
                        keine Ahnung, wo Sie sich gerade im Elster-Online-Portal (EOP) bewegen (oder nutzen Sie etwa eine andere Software?) - weil im EOP sieht es wie folgt aus:

                        grafik.png
                        - Dass diese "0,00 € " keine "Nachzahlung ist, dürfte da jedem klar sein ...
                        - und dass diese "0,00 €" falsch sind - tja, das ist die Volldigitalisierungs-Made in Deutschland ...
                        :
                        Und die "Bescheiddaten" sehen im EOP wie folgt aus:

                        grafik.png


                        keine Ahnung, was daran unklar ist ..

                        Es fehlen hier immer die Vorauszahlungen oder Zahlungen aufgrund eines Erstbescheides ...

                        wahrscheinlich wegen der Volldigitaliserungs-Made in Germany ...

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                          #13
                          Hallo markman u.a. Interessierte!

                          Und, wann kommt der Bescheid.
                          Ich bin recht unsicher, ob ich nun Geld nachzahlung muss oder etwas bekomme?
                          wieso rufen Sie nicht einfach Ihr Finanzamt an und fragen da mal nach?

                          die beißen nicht ...

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                            #14
                            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                            Hallo markman u.a. Interessierte!





                            wieso rufen Sie nicht einfach Ihr Finanzamt an und fragen da mal nach?

                            die beißen nicht ...
                            LOL, das wäre ja zu profan. Mir geht es doch in erster Linie darum, das System zu verstehen. Einfach anrufen und die Lösung bekommen, dann lernt man nichts. Dazu sind doch Foren da? Vielleicht noch ein Hinweis, das es um Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit geht und die Email, bzw. die Optik unterscheiden sich zwischen 2024 und 2023 doch erheblich.
                            Angehängte Dateien

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo markman ,

                              Festgesetzt werden
                              Abzug vom Lohn ( und zusätzlich ans FA gezahlte Beträge)
                              verbleibende Betraege
                              HundKatzeMaus hat es dir doch in '#10 so schön erklärt.
                              Wenn der obere Posten größer ist als der zweite must du was nachzahlen!
                              Wenn dir vom Lohn, plus zusätzliche Zahlungen ans FA, mehr abgezogen wurde, als der obere Posten, kriegst du was raus!

                              Das "MeinElster" weis von den zusätzlichen Zahlungen ans FA, und ggf. Einzügen vom FA nichts! Drum must du das selber dazuzählen.
                              Wenn der "echte" Bescheid kommt, dann weist du es ja mit Gewissheit, da steht dann mihin ist zuviel bzw. zuwenig entrichtet


                              Gruß - Hans

                              Kommentar

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