Hallo Patrickfranzen!
*****
Ganz sicher brauchen Sie sich nicht zu entschuldigen !
Auf die Gefahr hin, dass irgendwelche Heinis mir wieder den "Oberlehrer" vorwerfen, hole ich jetzt wieder aus:
Haushaltsnahe Dienstleistungen aber unterschiedliche Adressen
Einklappen
X
-
Ein Gast antwortete
-
Um Himmels Willen ich wollte jetzt hier nicht so einen Streit auslösen. Dafür entschuldige ich mich als erstes mal.
Dann entschuldige ich mich für meine Lückenhafte anfrage, hier jetzt noch einmal alles korrekt aufgeführt:
Das Haus ist seit ca. 10 Jahren in meinem Besitz und wurde dann von mir bis mitte letzten Jahres vermietet ( war blöd ausgedrückt mit bis vor kurzem). Anfang des Jahres haben wir dann angefangen mit der Renovierung und landeten letztendlich auch beim Dach welches im Sommer komplett neu gedeckt werden musste. Da ich mit meiner Freundin erst jetzt hier eingezogen bin aber die Dachreparatur schon etwas zurückliegt kam meine Frage auf wegen der Unterschiedlichen Adressen.
Gemeldet und gewohnt haben wir während der Renovierung an meiner noch gemeldeten Adresse aber die Reparatur fand in meinem Haus und somit einer anderen Adresse statt im Hinblick auf unseren jetzt so langsam komplett vollzogenen Einzug. Die ummeldung erfolgt morgen auf die neue Adresse, dies nur zur Info :-)
Prabha
Danke für die Hilfe, dann muss ich nochmal genau schauen wo ich diese dann platziere, ich bin mir nur unsicher ob ich diese trotz der beiden unterschiedlichen Adressen absetzen kann obwohl das Haus ja schon lange mein Eigentum ist und wir mit Hinblick auf die Eigennutzung dieses renoviert haben.
Noch einmal Sorry für die nicht so dolle vorgehensweise hier im Forum von mir
Einen Kommentar schreiben:
-
Hallo PatrickFranzen,
ja manchmal ist das hier so, dass sich die "Alten weißen Männer" (mein Vorurteil, kein wirkliches Kennen der Beteiligten) hier streiten.
Zu Ihrer Frage:
Wäre die Dachreparatur ohne fachkundige Handwerker möglich gewesen, im Selbstbau? Nur dann ist es eine haushaltsnahe Dienstleistung. (Putzen, Gartenarbeit z.B.)
Eine Dachsanierung scheint mir eher eine Handwerkerleistung zu sein, mit anderem Feld in der Steuererklärung und anderen steuerlichen Folgen.
Es gibt im Netz einige Erklärungen dazu. Die werden sicherlich hilfreicher sein, als der Streit hier.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteHallo multi!
Auch Ihnen biete ich an: Schalten Sie Ihr Gehirn ein, und löschen Ihren Beitrag, dann lösche ich auch meine Antworten!
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteHallo multi!
Echt jetzt?
Dass Sie sich mir gegenüber "nicht immer angemessen verhalten", ist ja bekannt - aber das hier? das schlägt den Boden aus dem Faß!
Ich bin also ein "Oberlehrer" und "vergraule Forumsmitglieder" - was sind dann Sie, wenn Sie hier die freie Meinungsäußerung unterbinden - Sie üben "Zensur" aus !
Ist das die Aufgabe eines Moderators?
Wie schäbig von Ihnen!
Zuletzt geändert von Gast; 17.12.2025, 09:28.
Einen Kommentar schreiben:
-
Das Bashing hast du dir völlig zu Recht selbst zuzuschreiben. Ich lehne es seit einiger Zeit ab, Beiträge von dir freizugeben.Zitat von Gast Beitrag anzeigenHallo Moderatoren!
Könnten Ihr mal Bitte dieses "saublöde Bashing" unterbinden, dem ich ausgesetzt bin?
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteHallo Beamtenschweiß!
Wenn Sie Ihren Beitrag #7 löschen, lösche ich meine Beiträge #11, 12 und 13 - vernünftige Leut brauchen dazu keine Moderatoren, nur ein "eingeschaltetes Gehirn" i
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteHallo Moderatoren!
Könntet Ihr mal Bitte dieses "saublöde Bashing" unterbinden, dem ich ausgesetzt bin?Zuletzt geändert von Gast; 17.12.2025, 09:17.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteHallo Beamtenschweiß!
Ohne dieses "Vorwissen" wird er auch ein Problem bekommen bei der Frage des für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamtes!
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antwortetedas ist schlichtweg "Beamtenscheiß", was Sie da von sich geben!Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenDer Herr Oberlehrer hat mal wieder gesprochen und tut sein möglichstes "neue" User zu vergraueln.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteHallo Patrickfranzen!
Keine Ahnung, warum Beitragsersteller nicht sofort den ganzen Sachverhalt vollständig schildern - warum die "ganze Wahrheit" immer nur stückchenweise reinkommt!
aus Beitrag #1
aus Beitrag #2In diesem Haus habe dieses Jahr das Dach erneuern lassen und frage mich jetzt ob ich trotzdem die Handwerkerkosten(Lohnkosten) als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen kann?
??? "das Dach erneuern" und "bis vor kurzem vermietet" läßt Raum für die wildesten Spekulationen mit unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen!Das Haus war bis vor kurzem vermietet.
also: es fehlen noch wesentliche Informationen, um eine für Sie zutreffende Antwort geben zu können:
1. Was bedeutet denn "das Dach erneuern"?
1.1. Ziegel ausgetauscht,
1.2. den ganzen Dachstuhl erneuert,
1.3. Dachgauben neu, also Wohnraumschaffung,
1.4. wie schaut's mit Wärmedämmung aus,
1.5. usw.
2. was bedeutet denn um Himmels Willen "bis vor kurzem vermietet"? Also konkret:
2.1. Bis wann vermietet?
2.2. Wie lange Leerstand?
2.3. Ab wann eingezogen?
Einen Kommentar schreiben:
-
Der Herr Oberlehrer hat mal wieder gesprochen und tut sein möglichstes "neue" User zu vergraueln.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteHallo Patrickfranzen!
(Ergänzung zum vorstehenden Beitrag #6, der noch nicht freigegeben ist)
Bei Ihnen droht das natürlich "doppelt", weil Sie ja zu zweit da wohnen!
Einen Kommentar schreiben:
-
Ein Gast antworteteHallo Patrickfranzen!
Und weil wir nun mal im "alles-ist-geregelt-Land-good-old-germany" leben, gibt's auch gleich "einen auf den Deckel", wenn man sich nicht an die Regel hält:
zum Nachlesen siehe hier. https://www.bussgeldkatalog.org/zu-spaet-umgemeldet/
"...
Wohnsitz nicht angemeldet: Droht eine Strafe?
Versäumen Sie die Ummeldefrist bei einem Wohnungswechsel, kann die verspätete Ummeldung zu einem Bußgeld führen. Denn lau dem BMG liegt in einem solchen Fall eine Ordnungswidrigkeit vor. Wer nicht fristgerecht umgemeldet ist, riskiert gemäß § 54 BMG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
...
Droht doch ein Bußgeld, liegt dieses bei geringen Abweichungen bei der Ummeldefrist üblicherweise bei 10 bis 30 Euro. Haben Sie die Ummeldung hingegen länger vergessen, zeigt sich dies unter Umständen auch an der Geldsanktion, sodass diese ggf. dreistellig ausfällt.
..."
Einen Kommentar schreiben:
-
@Gast
Ja natürlich haben sie da recht und dafür habe ich bereits auch einen Termin um das nachzuholen.
Das Haus war bis vor kurzem vermietet.Aber natürlich haben sie da recht mit ihrer Aussage
Einen Kommentar schreiben:

Einen Kommentar schreiben: