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Festsetzung der Steuervorauszahlung, welche Logik steckt dahinter?

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    Festsetzung der Steuervorauszahlung, welche Logik steckt dahinter?

    Meine Frau und ich erhalten als gemeinsam veranlagte Rentner Jahr für Jahr Beträge erstattet, aktuell für das Jahr 2024, ähnlich zu den Vorjahren, 1.100 Euro.

    Wir erzielen in geringem Umfang steuerpflichtige Kapitalerträge und haben Mieteinnahmen aus der Vermietung einer "AfA-berücksichtigten" Eigentumswohnung.

    Obwohl wir jedes Jahr Erstattungen erhielten, wurden die quartalsweisen Steuervorauszahlungen stets etwas angepasst, dieses Mal ab 2026 allerdings ziemlich deutlich von 350 Euro auf 500 Euro pro Quartal erhöht. Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Vorauszahlungen in etwa gleich bleiben.

    Welche Logik steckt eigentlich hinter dieser, vermutlich automatisiert, festgelegten Summe?

    Da die Steuererklärung für 2026 ähnlich zu denen der Vorjahre ausfallen wird, müssten dann doch später die Erstattungen für 2026 besonders hoch ausfallen., oder?

    Was übersehe ich eventuell?

    #2
    Ihr solltet einen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben, aus dem hervorgeht, wie das fiktive zvE fürs nächste Jahr errechnet wurde und wie sich die Vorauszahlung daraus errechnet.

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      #3
      Die Logik ist schon, dass die Vorauszahlungen in etwa der voraussichtlich festzusetzenden Steuer entsprechen sollen. Manche Sachen wie Vorsorgeaufwendungen werden aber nur eingeschränkt berücksichtigt. Da die Rentenerhöhungen in den letzten Jahren stets prozentual höher erfolgten, als der Grundfreibetrag stieg, wird auch die Steuerschuld voraussichtlich steigen, zumal diese Rentenerhöhungen ja voll steuerpflichtig sind. Ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung ist allerdings jederzeit möglich. Manche zahlen aber lieber mehr voraus und erhalten am Ende eine erfreuliche Erstattung. Manche legen das Geld stattdessen lieber aufs Tagesgeldkonto und zahlen dann nach. Die Gesamtsteuer am Ende des Jahres bleibt aber immer gleich.

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        #4
        Danke multi für die schnelle Antwort.

        Als ich vor 8 Jahren als gewordener Rentner mit den freiwilligen Vorauszahlungen begann, habe ich vielleicht mal einen ausführlichen Bescheid erhalten. Das weiß ich, ehrlich gesagt, nicht mehr.

        Aktuell finde ich im Steuerbescheid immer nur ein vierspaltige Tabelle vor, in der die kommenden Vorauszahlungen pro Quartal aufgeführt sind.

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          #5
          Ganz am Ende des Bescheides werden die Vorauszahlungen erläutert.

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            #6
            Danke auch dir Kloebi. Ja, deine Erklärungen leuchten ein!

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              #7
              Üblicherweise werden die Vorauszahlungen im Rahmen eines Jahressteuerbescheids festgesetzt. Das bedeutet aber auch, dass im Anschluss an diese Tabelle die Besteuerungsgrundlagen (= wie ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen und die Jahressteuer ? dargestellt werden und direkt danach die Darstellung der Besteuerungsgrundlagen für Vorauszahlungszwecke folgt. Das ist das, was multi gemeint hat.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Üblicherweise werden die Vorauszahlungen im Rahmen eines Jahressteuerbescheids festgesetzt.
                Bei uns in Bayern wird das generell so gehandhabt. Wir leisten als Rentner seit 2016 Vorauszahlungen und erzielen neben den Renteneinkünften

                ebenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Als Bemessungsgrundlage nimmt unser Finanzamt die Einkünfte und Sonderausgaben des

                Vorjahres. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden auch bei den Vorauszahlungen berücksichtigt, Handwerkerleistungen jedoch nicht.

                Erstattungen erhalten wir nur in Jahren mit hohen Handwerkerleistungen, ansonsten müssen wir wegen der steigenden Renteneinkünfte regelmäßig

                Nachzahlungen leisten. Kapitalerträge werden von uns nicht erklärt, so dass ich nicht weiß, ob die bei den Vorauszahlungen eine Rolle spielen würden,

                wenn die Günstigerprüfung erfolgreich war, normalerweise aber nicht. Die Tabellen zur BMG für bzw. die Berechnung der Vorauszahlungen umfassen bei

                uns zwei Seiten und sind nicht zu übersehen.

                Da ich die Steuerprognose eines kommerziellen Steuerprogramms nutze, weiß ich jetzt schon recht genau, wie hoch die Einkommensteuer für 2025 sein wird.
                Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 13:11. Grund: Tippfehler korrigiert
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Als Bemessungsgrundlage nimmt unser Finanzamt die Einkünfte und Sonderausgaben des

                  Vorjahres. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden auch bei den Vorauszahlungen berücksichtigt, Handwerkerleistungen jedoch nicht.
                  Wäre das FA beim Ermäßigen genauso fortschrittlich wie beim Einfordern, könnte man auf dieser Basis die Steuerermäßigungsanträge einsparen.

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