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Anlage KAP - Steuerbescheinigung - "Nur nachrichtlich"

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    Anlage KAP - Steuerbescheinigung - "Nur nachrichtlich"

    Hallo zusammen,

    da mir bereits so toll mit Informationen geholfen wurde, hoffe ich auf eine erneute Unterstützung. Diese Mal geht es um die Anlage KAP für meine verstorbene Mutter (Rentnerin), welche mit Günstigerprüfung eingereicht wird.

    In der Steuerbescheinigung der Bank stehen ja übersichtlich alle Erträge und Steuern inklusive der Zeilen in denen diese in Anlage KAP angegeben werden müssen. Soweit so gut.
    Nun sehe ich ganz unten (unter der Position Solidaritätszuschlag) allerdings das erste Mal eine weitere Zeile:

    ----
    nur nachrichtlich:
    Bei Veräußerung/Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG):
    Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des $ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG.
    (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitelerträge abzuziehen)
    ----

    Der "Rechtstext" ist für mich etwas schwer verständlich. Sehe ich das lediglich als Nachricht oder muss ich hier aktiv etwas machen? Wenn ja, in was für einer Zeile in der Anlage KAP für 2024?
    Meine Mutter hatte keine ausländischen Depots. Fonds etc. lief alles normal über die Sparkasse.

    Freundliche Grüße und eine besinnliche Weihnachtszeit!

    #2
    Sehe ich das lediglich als Nachricht oder muss ich hier aktiv etwas machen?
    Falls die Bescheinigung wirklich noch die Mutter betrifft und nicht den Nachlass, erklärst du in Zeile 7 der Anlage KAP in der linken Spalte den vollen Betrag

    gemäß Steuerbescheinigung und in der mittleren Spalte unter Korrigierte Beträge dann den Betrag, der nach Abzug des nachrichtlich genannten Betrags

    noch verbleibt. In der Spalte ganz rechts kannst du dann die §§ des InvStG angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      erstmal, geht es wirklich um die Steuererklärung der Mutter, und damit den Zeitraum 1.1. bis zu ihrem Todestag? Falls nicht, dann gilt das folgende auch, jedoch für die Steuererklärung der/des Erben.
      Wer konkret hat denn die Fondsanteile verkauft, und vor allem wann?

      Zweitens: Wurden die besagten Erträge in den Vorjahren in den Steuererklärungen angegeben? (oder alternativ: lagen die Kapitalerträge insgesamt unter dem Sparer-Pauschbetrag?)
      Nur in dem Fall darf es jetzt von Z7 abgezogen werden.

      Meine Mutter hatte keine ausländischen Depots. Fonds etc. lief alles normal über die Sparkasse.​
      Das möchte ich anzweifeln.
      Auch bei der Sparkasse kann man ausländische Fonds halten, manchmal kommen sogar die hauseigenen Fonds aus dem Ausland. Man erkennt das meist recht einfach an der ISIN (internationale Wertpapierkennnumer), die steht auf jeder Abrechnung und auf dem Depotauszug, bitte mal nachschauen.

      Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 24.12.2025, 14:05.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Charlie24 reckoner

        Es geht um die Steuererklärung von 2024, Todestag war in 2025 also nicht miteinander verknüpft.

        reckoner Soweit ich das sehen kann, wurden ein paar Fonds in 2024 verkauft - diese Fonds existierten allerdings schon sehr sehr viele Jahre. In der Jahressteuerbescheinigung von 2024 wurde der Pauschalbetrag von 1000 Euro komplett genutzt. Durch höhere Gewinne fiel entsprechend Kapitalertragssteuer an.

        In den vorherigen Steuererklärungen (vor 2024) wurde keine Anlage KAP ausgefüllt, das die Ausschüttungen der Fonds immer innerhalb des Pauschbetrags lagen, damit automatisch abgerechnet und keine großen Verkäufe getätigt wurden. Die Verkäufe bestimmter Fonds war nur in 2024 und 2025.

        Der Punkt im Satz ging eventuell zwischen "Depot" und "Fonds" unter. Sorry, das sollte ein Satztrennung sein :-)
        Meine Mutter hatte keine ausländischen Depots. Dass die Fonds bei der Sparkasse teilweise im Ausland lagen, kann natürlich sein.

        Dann so angeben wie von Charlie24 geschrieben?








        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Es geht um die Steuererklärung von 2024, Todestag war in 2025 also nicht miteinander verknüpft.​
          Das macht es jetzt einfacher.
          Aber du weißt nun schon, was dir für 2025 bevor steht (ich will aber keine Angst machen, man muss das Jahr einfach aufteilen, so wild ist das auch nicht)

          In der Jahressteuerbescheinigung von 2024 wurde der Pauschalbetrag von 1000 Euro komplett genutzt. Durch höhere Gewinne fiel entsprechend Kapitalertragssteuer an.​
          Und die damals nachrichtlich aufgeführten Beträge wurden nicht erklärt, richtig (sprich: zu Z7 hinzu addiert)
          Dann wäre zumindest das jetzt nachzuversteuern (einfach indem es nicht von Z7 abgezogen wird).

          In den vorherigen Steuererklärungen (vor 2024) wurde keine Anlage KAP ausgefüllt, das die Ausschüttungen der Fonds immer innerhalb des Pauschbetrags lagen, damit automatisch abgerechnet und keine großen Verkäufe getätigt wurden.​
          Ok. Ohne die genauen Zahlen zu kennen scheint es doch so, dass vor 2024 alles richtig versteuert wurde (hier im Sinne von: Gar nicht, weil unterhalb des Sparer-Pauschbetrages).

          Fazit: Falls die nur nachrichtlich aufgeführten Erträge 2024 nicht erklärt wurden würde ich diese von den aktuellen nachrichtlichen Erträgen abziehen, und das Ergebnis dann wiederum von Z7 abziehen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            ich will aber keine Angst machen, man muss das Jahr einfach aufteilen, so wild ist das auch nicht
            Wenn man die Depotbank zeitnah über den Sterbefall informiert hat, teilt die die Erträge selbst auf und erstellt für das Jahr 2025 zwei Steuerbescheinigungen.

            Das ist jedenfalls meine Erfahrung ! Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage im Beitrag '#2. Ich hatte vor einigen Jahren selbst so einen Fall zu erklären

            und habe das so gemacht. Das Finanzamt ist dem auch gefolgt. Natürlich habe ich die Steuerbescheinigung hochgeladen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Vielen Dank - das hilft!

              Dann gebe ich die Erläuterung wie folgt ein:
              • Zeile 7: Gesamtbetrag der Kapitalerträge laut Steuerbescheinigung
              • Korrigierter Betrag (laut Erläuterung): Gesamt-Kapitalerträge abzüglich der Summe aus der nachrichtlichen Erläuterung
              • Erläuterung zum korrigierten Betrag: "xxx,xx € Erträge aus ausländischen Investmentfonds aus vor dem 01.01.2018 erworbenen Anteilen (Alt-Anteile), nur nachrichtlich erfasst, nicht steuerbar gem. § 56 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 InvStG."
              Wie verstehe ich diese "nachrichtliche Erläuterung" aus der Steuerbescheinigung eigentlich? Wirkt sich das eher steuermindernd oder steuersteigernd aus? Einerseits wird vom "noch nicht dem Steuerabzug unterworfen" geschrieben; andererseits reduziert es die Höhe der Gesamt-Kapitalerträge. Kann das wer leicht verständlich erklären?

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                #8
                Vielen Dank - das hilft!

                Dann gebe ich die Erläuterung wie folgt ein:
                • Zeile 7: Gesamtbetrag der Kapitalerträge laut Steuerbescheinigung
                • Korrigierter Betrag (laut Erläuterung)(Euro): Gesamt-Kapitalerträge abzüglich der Summe aus der nachrichtlichen Erläuterung
                • Erläuterung zum korrigierten Betrag: xxx,xx € Erträge aus ausländischen Investmentfonds aus vor dem 01.01.2018 erworbenen Anteilen (Alt-Anteile), nur nachrichtlich erfasst, nicht steuerbar gem. § 56 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 InvStG.
                Wie verstehe ich diese "nachrichtliche Erläuterung" aus der Steuerbescheinigung eigentlich? Wirkt sich das eher steuermindernd oder steuersteigernd aus? Einerseits wird vom "noch nicht dem Steuerabzug unterworfen" geschrieben; andererseits reduziert es die Höhe der Gesamt-Kapitalerträge. Kann das wer leicht verständlich erklären?

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                  #9
                  Im Beitrag '#1 hast du den nachrichtlichen Originaltext aus der Steuerbescheinigung zitiert, da passt deine Erläuterung eventuell nicht so ganz dazu.

                  Auf der Steuerbescheinigung, die ich damals verarbeitet habe, gab es auf der Rückseite noch eine Freiwillige Zusatzinformation:

                  Zuatzinfo.jpg

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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