Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Antrag Lohnsteuer-Ermäßigung ,Private Krankenkasse

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Antrag Lohnsteuer-Ermäßigung ,Private Krankenkasse

    Bin Beamter und ab dem 01.01.26 gibt es Änderungen. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Vorlage von Papierbescheinigungen mehr. Meine Krankenkasse verzichtet auf die Teilnahme an dem elektronischen Meldeverfahren. Die bisher angewendete Mindestvorsorgepauschale ist weggefallen. Muss nun deutlich mehr Lohnsteuer bezahlen (Bezügemitteilung für Januar schon erhalten).
    In einem Sonderschreiben, dass die Tage kam, steht drin, dass es für uns eine Sonderregelung gibt, wir können einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und unter Anlage "Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen", den Vorsorgeaufwand angeben. Nur so richtig finde ich nichts. Es gibt den Eintrag "Beiträge ausländischer Basis- und Pflegeversicherung, ansonsten Behinderungen , Pflege-Pauschbetrag, Unterhalt usw.. Das einzige was ich sehe, ist das Feld "Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" , als Beispiele werden Krankheit, Todesfall genannt.Muss es da rein?
    Lange Erklärung, kurze Frage:
    Wo muss ich den Vorsorgeaufwand der privaten Krankenversicherung bei dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung eintragen?

    Btw: Die Bescheinigung konnte ich im Hauptvordruck als Anhang hochladen​


    Vielen Dank




    #2
    M. E. passt Seite 1 der Anlage Sonderausgaben / agB. Dort sind doch nicht nur ausländische Krankenkassen genannt,

    sondern auch Selbsthilfeeinrichtungen / Solidargemeinschaften nach § 176 SGB V, sowie die PBeaKK und die KVB.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      M. E. passt Seite 1 der Anlage Sonderausgaben / agB. Dort sind doch nicht nur ausländische Krankenkassen genannt,

      sondern auch Selbsthilfeeinrichtungen / Solidargemeinschaften nach § 176 SGB V, sowie die PBeaKK und die KVB.

      Peinlich, ich habe es nicht gesehen. Hätte vielleicht nicht nachts danach schauen sollen.

      Bevor ich was falsch mache, ist momentan der frühe Morgen.

      Zeile 100 der berücksichtigungsfähige Betrag eintragen und zwar der Jahresbeitrag?
      Vielen Dank nochmals.
      Zuletzt geändert von berndhase; 25.12.2025, 07:23.

      Kommentar


        #4
        Zeile 100 der berücksichtigungsfähige Betrag eintragen und zwar der Jahresbeitrag?
        Da von einem Freibetrag die Rede ist, müsste der Jahresbeitrag korrekt sein. Bei den ELStAM-Meldungen der PKV wurden allerdings Monatsbeträge

        übermittelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Nachtrag: Ich habe mir meine aktuellen ELStAM soeben mal angesehen. Ein Jahresfreibetrag wird dort automatisch auf Monate, Wochen und Tage

          heruntergebrochen, d. h., die Werte für die Monate usw. werden ebenfalls ausgewiesen. Die Angabe der jährlichen Beiträge ist schon richtig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Wie Du ja schon erwähnst, auch in der Bescheinigung der Vorsorgeaufwendung zur Vorlage beim Finanzamt, ist der monatliche berücksichtigungsfähige Betrag angegeben.
            Natürlich habe ich auf den Jahresbeitrag multipliziert und diesen in Zeile 100 eingetragen.

            Bei der ZfA-Jahresmeldung für im vergangene Jahr gezahlten Beiträge für den Basisversicherungsschutz und darübergehenden Versicherungsschutz sind hingegen die Jahresbeiträge aufgeführt.

            Vielen Dank nochmal.

            Kommentar


              #7
              Bei der ZfA-Jahresmeldung für im vergangene Jahr gezahlten Beiträge für den Basisversicherungsschutz und darübergehenden Versicherungsschutz sind hingegen die Jahresbeiträge aufgeführt.
              Klar, die Einkommensteuer ist ja auch eine Jahressteuer. Der Lohnsteuereinbehalt stellt dagegen auf den Lohnzahlungszeitraum ab, das ist in der Regel der Monat
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X