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Neue Heizung Erhaltungsaufwand (Aufteilen 2-5 Jahre?)oder Herstellungskosten? +Fragen

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    Neue Heizung Erhaltungsaufwand (Aufteilen 2-5 Jahre?)oder Herstellungskosten? +Fragen

    Hallo,

    ich habe mal eine paar Fragen.
    Bei einer Vermieteten Eigentumswohnung wurde die Heizung getauscht/erneuert. Von einer alten Ölheizung zu Fernwärme.

    1. Ist dies Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten, da eine wesentliche Verbesserung generiert wurde.
    Oder gilt hier die 3 von 4 Regel? Die besagt dass man mindestens 3 Verbesserungen in Sachen Heizung, Sanitär, Fenster, Elektro machen muss, bevor es Herstellungskosten sind?

    2. Wenn Es Erhaltungsaufwand sind, kann ich die Ausgaben ja direkt in dem Jahr ansetzten oder ich kann die Kosten auf 2-5 Jahre verteilen - richtig?

    3. Wie ist es aber wenn die Kosten der Instandhaltungsrücklage entnommen worden sind und man den Betrag so in der Verwalterabrechnung findet. Macht das einen Unterscheid oder kann ich die Kosten immer noch auf 2-5 Jahre aufteilen.
    Dann muss man aber sicher genau schauen, ob nicht noch etwas der Instandhaltungsrücklage entnommen wurde, was nicht zur Heizung gehört und dies rausrechnen. Oder?

    4. Und wo würde man dass dann in der Steuererklärung eintragen? Normal gebe ich unter Werbungskosten die Entnahme der IR an. Dann müsste ich es wohl aber unter "Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" angeben - oder?

    5. Was ist mit einer eventuellen Förderung die man im nächsten Jahr bekommt?

    Danke​

    #2
    Die erste Frage betrifft Steuerrecht, dazu gibt es hier keine verbindlichen Auskünfte. M. E. ist das größerer Erhaltungsaufwand und kann auf

    2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Wie mit Zuschüssen umzugehen ist, die erst im Folgejahr gewährt werden, ist in R 21.5 EStR. geregelt.

    Bitte selbst aufmerksam lesen, Satz 7 ff:


    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.01.2026, 13:55.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      noch etwas zur Instandhaltungsrücklage: (Steuer)Rechtlich gilt diese noch als dein Eigentum.

      Das was du absetzen kannst ist die Rechnung, egal womit/wodurch gezahlt. Und da musst du eigentlich nicht auf die Zuordnung achten, einfach deinen Anteil der Rechnung von der Heizung auf x Jahre verteilen, fertig.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Der Link im Beitrag '#2 funktioniert nicht oder nicht mehr:


        Nachtrag: Manchmal funktioniert der Link, manchmal nicht. Einfach öfter versuchen !
        Zuletzt geändert von Charlie24; 04.01.2026, 13:57.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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