Hallo,
ich habe mal eine paar Fragen.
Bei einer Vermieteten Eigentumswohnung wurde die Heizung getauscht/erneuert. Von einer alten Ölheizung zu Fernwärme.
1. Ist dies Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten, da eine wesentliche Verbesserung generiert wurde.
Oder gilt hier die 3 von 4 Regel? Die besagt dass man mindestens 3 Verbesserungen in Sachen Heizung, Sanitär, Fenster, Elektro machen muss, bevor es Herstellungskosten sind?
2. Wenn Es Erhaltungsaufwand sind, kann ich die Ausgaben ja direkt in dem Jahr ansetzten oder ich kann die Kosten auf 2-5 Jahre verteilen - richtig?
3. Wie ist es aber wenn die Kosten der Instandhaltungsrücklage entnommen worden sind und man den Betrag so in der Verwalterabrechnung findet. Macht das einen Unterscheid oder kann ich die Kosten immer noch auf 2-5 Jahre aufteilen.
Dann muss man aber sicher genau schauen, ob nicht noch etwas der Instandhaltungsrücklage entnommen wurde, was nicht zur Heizung gehört und dies rausrechnen. Oder?
4. Und wo würde man dass dann in der Steuererklärung eintragen? Normal gebe ich unter Werbungskosten die Entnahme der IR an. Dann müsste ich es wohl aber unter "Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" angeben - oder?
5. Was ist mit einer eventuellen Förderung die man im nächsten Jahr bekommt?
Danke
ich habe mal eine paar Fragen.
Bei einer Vermieteten Eigentumswohnung wurde die Heizung getauscht/erneuert. Von einer alten Ölheizung zu Fernwärme.
1. Ist dies Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten, da eine wesentliche Verbesserung generiert wurde.
Oder gilt hier die 3 von 4 Regel? Die besagt dass man mindestens 3 Verbesserungen in Sachen Heizung, Sanitär, Fenster, Elektro machen muss, bevor es Herstellungskosten sind?
2. Wenn Es Erhaltungsaufwand sind, kann ich die Ausgaben ja direkt in dem Jahr ansetzten oder ich kann die Kosten auf 2-5 Jahre verteilen - richtig?
3. Wie ist es aber wenn die Kosten der Instandhaltungsrücklage entnommen worden sind und man den Betrag so in der Verwalterabrechnung findet. Macht das einen Unterscheid oder kann ich die Kosten immer noch auf 2-5 Jahre aufteilen.
Dann muss man aber sicher genau schauen, ob nicht noch etwas der Instandhaltungsrücklage entnommen wurde, was nicht zur Heizung gehört und dies rausrechnen. Oder?
4. Und wo würde man dass dann in der Steuererklärung eintragen? Normal gebe ich unter Werbungskosten die Entnahme der IR an. Dann müsste ich es wohl aber unter "Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" angeben - oder?
5. Was ist mit einer eventuellen Förderung die man im nächsten Jahr bekommt?
Danke

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