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Anlage KAP für 2024 mit der Steuererklärung 2025 nachreichen?

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    Anlage KAP für 2024 mit der Steuererklärung 2025 nachreichen?

    Liebes Forum,
    ich bereite mich z.Zt. schon mal vorsorglich auf meine Steuererklärung 2025 vor und bin dabei auf einen Fehler aufmerksam geworden den ich 2024 gemacht habe. Dieser Fehler war nachteilig für mich und ich stelle mir die Frage ob ich diesen jetzt noch korrigieren kann, obwohl der Steuerbescheid für 2024 schon lange rechtskräftig ist.
    Und zwar betrifft es das Thema "Kapitalerträge".
    Und zwar habe ich Kapitalerträge über den für mich gültigen Höchstbetrag erzielt. Leider ist mir bei meinen Freistellungsaufträgen der Fehler unterlaufen, das ich in der Summe den Höchstbetrag gar nicht erreiche. D.h. ich habe einen zu niedrigen Freistellungsauftrag für 2024 erteilt. Das hatte zur Folge, das ich für die Differenz zum Höchstbetrag nun Kapitalertragssteuer und Solidaritätsbeitrag gezahlt habe. Bin also selbst dran schuld, ist aber trotzdem ärgerlich.
    Ich habe nun im Netz gelesen, das man die Anlage KAP generell für bis zu vier Jahre rückwirkend nachreichen kann um die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu erhalten.
    Aber leider waren da auch Kommentare dabei wie "nur im Rahmen einer freiwilligen Steuererklärung" oder "nur wenn man nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet ist" (was ich leider bin). Ich bin deshalb verwirrt ...

    Hat jemand hier im Forum schon mal dieses "Problem" gehabt und kann mir einen Tipp geben wie er/sie es gelöst bekommen hat?
    Oder muss ich das unter "Lehrgeld bezahlt" abhaken :-))

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet. Vielen Dank schon mal.

    Viele Grüsse,
    Udo

    #2
    Da für 2024 ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, dürfte der Zug abgefahren sein. Probieren kannst du es natürlich, manche Sachbearbeiter

    sehen das nicht so streng.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Udo1909 Beitrag anzeigen
      Und zwar habe ich Kapitalerträge über den für mich gültigen Höchstbetrag erzielt.
      Es gibt doch da keine Höchstbeträge, schon gar nicht persönlich gültige.

      Kommentar


        #4
        Es gibt doch da keine Höchstbeträge, schon gar nicht persönlich gültige.
        Natürlich nicht, aber ich habe es so verstanden, dass er den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hat, weil die Freistellungsaufträge falsch verteilt waren.

        Er schreibt ja auch:

        ich habe einen zu niedrigen Freistellungsauftrag für 2024 erteilt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Es gibt doch da keine Höchstbeträge, schon gar nicht persönlich gültige.
          Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt, ich meinte natürlich den Sparer Pauschbetrag von 1000€ bzw. 2000€ …

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Natürlich nicht, aber ich habe es so verstanden, dass er den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hat, weil die Freistellungsaufträge falsch verteilt waren.

            Er schreibt ja auch:


            Stimmt, genau den meinte ich …

            Kommentar


              #7
              Zitat von Udo1909 Beitrag anzeigen
              Ich habe nun im Netz gelesen, das man die Anlage KAP generell für bis zu vier Jahre rückwirkend nachreichen kann um die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu erhalten.
              Aber leider waren da auch Kommentare dabei wie "nur im Rahmen einer freiwilligen Steuererklärung" oder "nur wenn man nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet ist" (was ich leider bin). Ich bin deshalb verwirrt ...
              Nachreichen ist Unsinn. Vier Jahre ist die Frist für eine Antragsveranlagung. Solange kann man eine freiwillige Einkommensteuererklärung inkl. Anlage Kap abgeben. Wenn man das ohne Anlage Kap getan und einen bestandskräftigen Bescheid hat, ist da auch nichts mehr mit Nachreichen.

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                #8
                Manchmal gibt es gutmütige Sachbearbeiter. Wie immer im Leben: Versuch macht kluch.

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                  #9
                  Manchmal gibt es gutmütige Sachbearbeiter
                  ,
                  die das mit dem groben Verschulden nicht so eng sehen. Das ist auch meine Erfahrung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Vielleicht geht ja auch die Steuer nach oben, nur durch die Anrechnung gibt es eine Erstattung. Dann wäre grobes Verschulden irrelevant.

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