Liebes Forum,
ich bereite mich z.Zt. schon mal vorsorglich auf meine Steuererklärung 2025 vor und bin dabei auf einen Fehler aufmerksam geworden den ich 2024 gemacht habe. Dieser Fehler war nachteilig für mich und ich stelle mir die Frage ob ich diesen jetzt noch korrigieren kann, obwohl der Steuerbescheid für 2024 schon lange rechtskräftig ist.
Und zwar betrifft es das Thema "Kapitalerträge".
Und zwar habe ich Kapitalerträge über den für mich gültigen Höchstbetrag erzielt. Leider ist mir bei meinen Freistellungsaufträgen der Fehler unterlaufen, das ich in der Summe den Höchstbetrag gar nicht erreiche. D.h. ich habe einen zu niedrigen Freistellungsauftrag für 2024 erteilt. Das hatte zur Folge, das ich für die Differenz zum Höchstbetrag nun Kapitalertragssteuer und Solidaritätsbeitrag gezahlt habe. Bin also selbst dran schuld, ist aber trotzdem ärgerlich.
Ich habe nun im Netz gelesen, das man die Anlage KAP generell für bis zu vier Jahre rückwirkend nachreichen kann um die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu erhalten.
Aber leider waren da auch Kommentare dabei wie "nur im Rahmen einer freiwilligen Steuererklärung" oder "nur wenn man nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet ist" (was ich leider bin). Ich bin deshalb verwirrt ...
Hat jemand hier im Forum schon mal dieses "Problem" gehabt und kann mir einen Tipp geben wie er/sie es gelöst bekommen hat?
Oder muss ich das unter "Lehrgeld bezahlt" abhaken :-))
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet. Vielen Dank schon mal.
Viele Grüsse,
Udo
ich bereite mich z.Zt. schon mal vorsorglich auf meine Steuererklärung 2025 vor und bin dabei auf einen Fehler aufmerksam geworden den ich 2024 gemacht habe. Dieser Fehler war nachteilig für mich und ich stelle mir die Frage ob ich diesen jetzt noch korrigieren kann, obwohl der Steuerbescheid für 2024 schon lange rechtskräftig ist.
Und zwar betrifft es das Thema "Kapitalerträge".
Und zwar habe ich Kapitalerträge über den für mich gültigen Höchstbetrag erzielt. Leider ist mir bei meinen Freistellungsaufträgen der Fehler unterlaufen, das ich in der Summe den Höchstbetrag gar nicht erreiche. D.h. ich habe einen zu niedrigen Freistellungsauftrag für 2024 erteilt. Das hatte zur Folge, das ich für die Differenz zum Höchstbetrag nun Kapitalertragssteuer und Solidaritätsbeitrag gezahlt habe. Bin also selbst dran schuld, ist aber trotzdem ärgerlich.
Ich habe nun im Netz gelesen, das man die Anlage KAP generell für bis zu vier Jahre rückwirkend nachreichen kann um die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu erhalten.
Aber leider waren da auch Kommentare dabei wie "nur im Rahmen einer freiwilligen Steuererklärung" oder "nur wenn man nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet ist" (was ich leider bin). Ich bin deshalb verwirrt ...
Hat jemand hier im Forum schon mal dieses "Problem" gehabt und kann mir einen Tipp geben wie er/sie es gelöst bekommen hat?
Oder muss ich das unter "Lehrgeld bezahlt" abhaken :-))
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet. Vielen Dank schon mal.
Viele Grüsse,
Udo

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