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Werbungskosten Verlustvortrag

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    Werbungskosten Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    ich würde mich über Hilfe zum Thema Verlustvortrag sehr freuen: Ich erhalte im Rahmen meiner Ausbildung ein geringes Einkommen, sodass ich meine gezahlten Steuern schon wegen meiner aufgewendeten Krankenkassebeiträge wieder rückerstattet bekomme.

    Darüber hinaus habe ich aber Werbungskosten (ca. 1.000 € pro Jahr) und frage mich, ob ich für diese einen Verlustvortrag erstellen kann? Unsicher bin ich mir deshalb, weil ich ja gleichwohl insgesamt keine "negativen Einkünfte" habe (ca. 20.000 € Jahresvergütung).

    Bin für jede Hilfe sehr dankbar!

    #2
    Ohne einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte gibt es weder Verlustvor- noch Rücktrag.

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      #3
      Im Erststudium nicht, im Zweitstudium ja. Aber lese doch bitte selber im folgenden Link nach was auf dich zutrifft: https://www.smartsteuer.de/online/st...g-als-student/
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Aber lese doch bitte selber im folgenden Link nach was auf dich zutrifft:
        Das Lesen kann er sich bei 20.000 € brutto und 1.000 € Werbungskosten sparen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von juli1997 Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,

          ... Ich erhalte im Rahmen meiner Ausbildung ein geringes Einkommen, sodass ich meine gezahlten Steuern schon wegen meiner aufgewendeten Krankenkassebeiträge wieder rückerstattet bekomme..
          Wenn deine Ausbildung eine regulär abgerechnete Ausbildung ist, werden deine Krankenkassenbeiträge beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt, auch 1.230 € Werbungskosten sind (ohne weiteren Nachweis dafür erbringen zu müssen) in der Berechnung des Lohnsteuerabzugs schon berücksichtigt.

          Mach' eine Einkommensteuererklärung um ALLE steuerrelevanten Positionen geltend zu machen, vielleicht bekommst du dann eine Erstattung der zuviel gezahlten Steuern.
          Zuletzt geändert von Prabha; 05.01.2026, 16:46.

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            #6
            Das Lesen kann er sich bei 20.000 EUR brutto und 1.000 EUR Werbungskosten sparen.
            ICH weiss das, das brauchst du mir nicht sagen. Aber warum das so ist, koenntest du dem Betragsersteller auch gerne mitteilen. Ausserdem: lesen bildet! Duemmer wird er dadurch sicher nicht.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Vielen Dank euch allen für die schnellen Antworten!!


              Zitat von Prabha Beitrag anzeigen

              Wenn deine Ausbildung eine regulär abgerechnete Ausbildung ist, werden deine Krankenkassenbeiträge beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt, auch 1.230 € Werbungskosten sind (ohne weiteren Nachweis dafür erbringen zu müssen) in der Berechnung des Lohnsteuerabzugs schon berücksichtigt.

              Mach' eine Einkommensteuererklärung um ALLE steuerrelevanten Positionen geltend zu machen, vielleicht bekommst du dann eine Erstattung der zuviel gezahlten Steuern.
              Dazu noch eine Nachfrage: Es handelt sich um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, weshalb ich die PKV-Beiträge nachträglich geltend gemacht habe und dadurch die gezahlten Steuern bereits komplett zurückbekommen habe. Der Werbungskosten-Pauschbetrag kommt somit gar nicht zum Zuge. Meine Frage: Verpufft dieser dann einfach und damit zugleich meine tatsächlich gezahlten Werbungskosten iHv 1000 €?

              Fühlt sich für mich etwas seltsam an, dass an sich vorgesehene Erleichterungen wie dieser Pauschbetrag überhaupt nicht genutzt werden können, obwohl die Belastung angefallen ist...

              Danke nochmal!

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                #8
                Da deine tatsächlichen Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen, kommt dieser zur Anwendung. Im Ergebnis wirkt er sich allerdings

                steuerlich nicht aus, weniger als 0 € Steuer geht nun mal nicht. Du könntest theoretisch Anspruch auf die Mobilitätsprämie haben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo juli1997 ,

                  meine tatsächlich gezahlten Werbungskosten iHv 1000 €?
                  Du hast eben nur wenig Einkommen > zahlst dadurch keine Steuer > kannst also auch keine steuerliche Entlastung haben!
                  Das FA zahlt ja nicht deine Unkosten, sondern gewährt nur steuerliche Entlastung.​

                  Gruß - Hans

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                    #10
                    Alles klar - jetzt habe ich's verstanden.

                    Nochmals Danke für alle Antworten hier.

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