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Werbungskosten Verlustvortrag

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    Werbungskosten Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    ich würde mich über Hilfe zum Thema Verlustvortrag sehr freuen: Ich erhalte im Rahmen meiner Ausbildung ein geringes Einkommen, sodass ich meine gezahlten Steuern schon wegen meiner aufgewendeten Krankenkassebeiträge wieder rückerstattet bekomme.

    Darüber hinaus habe ich aber Werbungskosten (ca. 1.000 € pro Jahr) und frage mich, ob ich für diese einen Verlustvortrag erstellen kann? Unsicher bin ich mir deshalb, weil ich ja gleichwohl insgesamt keine "negativen Einkünfte" habe (ca. 20.000 € Jahresvergütung).

    Bin für jede Hilfe sehr dankbar!

    #2
    Ohne einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte gibt es weder Verlustvor- noch Rücktrag.

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      #3
      Im Erststudium nicht, im Zweitstudium ja. Aber lese doch bitte selber im folgenden Link nach was auf dich zutrifft: https://www.smartsteuer.de/online/st...g-als-student/
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Aber lese doch bitte selber im folgenden Link nach was auf dich zutrifft:
        Das Lesen kann er sich bei 20.000 € brutto und 1.000 € Werbungskosten sparen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von juli1997 Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,

          ... Ich erhalte im Rahmen meiner Ausbildung ein geringes Einkommen, sodass ich meine gezahlten Steuern schon wegen meiner aufgewendeten Krankenkassebeiträge wieder rückerstattet bekomme..
          Wenn deine Ausbildung eine regulär abgerechnete Ausbildung ist, werden deine Krankenkassenbeiträge beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt, auch 1.230 € Werbungskosten sind (ohne weiteren Nachweis dafür erbringen zu müssen) in der Berechnung des Lohnsteuerabzugs schon berücksichtigt.

          Mach' eine Einkommensteuererklärung um ALLE steuerrelevanten Positionen geltend zu machen, vielleicht bekommst du dann eine Erstattung der zuviel gezahlten Steuern.
          Zuletzt geändert von Prabha; 05.01.2026, 16:46.

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            #6
            Das Lesen kann er sich bei 20.000 EUR brutto und 1.000 EUR Werbungskosten sparen.
            ICH weiss das, das brauchst du mir nicht sagen. Aber warum das so ist, koenntest du dem Betragsersteller auch gerne mitteilen. Ausserdem: lesen bildet! Duemmer wird er dadurch sicher nicht.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Vielen Dank euch allen für die schnellen Antworten!!


              Zitat von Prabha Beitrag anzeigen

              Wenn deine Ausbildung eine regulär abgerechnete Ausbildung ist, werden deine Krankenkassenbeiträge beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt, auch 1.230 € Werbungskosten sind (ohne weiteren Nachweis dafür erbringen zu müssen) in der Berechnung des Lohnsteuerabzugs schon berücksichtigt.

              Mach' eine Einkommensteuererklärung um ALLE steuerrelevanten Positionen geltend zu machen, vielleicht bekommst du dann eine Erstattung der zuviel gezahlten Steuern.
              Dazu noch eine Nachfrage: Es handelt sich um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, weshalb ich die PKV-Beiträge nachträglich geltend gemacht habe und dadurch die gezahlten Steuern bereits komplett zurückbekommen habe. Der Werbungskosten-Pauschbetrag kommt somit gar nicht zum Zuge. Meine Frage: Verpufft dieser dann einfach und damit zugleich meine tatsächlich gezahlten Werbungskosten iHv 1000 €?

              Fühlt sich für mich etwas seltsam an, dass an sich vorgesehene Erleichterungen wie dieser Pauschbetrag überhaupt nicht genutzt werden können, obwohl die Belastung angefallen ist...

              Danke nochmal!

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                #8
                Da deine tatsächlichen Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen, kommt dieser zur Anwendung. Im Ergebnis wirkt er sich allerdings

                steuerlich nicht aus, weniger als 0 € Steuer geht nun mal nicht. Du könntest theoretisch Anspruch auf die Mobilitätsprämie haben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo juli1997 ,

                  meine tatsächlich gezahlten Werbungskosten iHv 1000 €?
                  Du hast eben nur wenig Einkommen > zahlst dadurch keine Steuer > kannst also auch keine steuerliche Entlastung haben!
                  Das FA zahlt ja nicht deine Unkosten, sondern gewährt nur steuerliche Entlastung.​

                  Gruß - Hans

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                    #10
                    Alles klar - jetzt habe ich's verstanden.

                    Nochmals Danke für alle Antworten hier.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                      Du hast eben nur wenig Einkommen > zahlst dadurch keine Steuer > kannst also auch keine steuerliche Entlastung haben!
                      Unsinn! Das Einkommen ist zu hoch. Wäre es tatsächlich sehr niedrig, dann würde sich ein Verlustvortrag lohnen.
                      Das FA zahlt ja nicht deine Unkosten, sondern gewährt nur steuerliche Entlastung.
                      Das stand nicht zur Debatte. Außerdem handelt es sich zum einen nicht um Unkosten, sondern um Kosten und zum anderen kann die steuerliche Entlastung auch über einen Verlustvortrag erfolgen.

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                        #12
                        Mit ein bisschen Phantasie handelt es sich wohl um einen Fall, in dem die Einkünfte niedrig genug sind, dass das resultierende zvE auch ohne Nachweis von Werbungskosten oberhalb der Pauschale unter dem Grundfreibetrag liegt, aber hoch genug, dass kein negativer GdE entsteht. Sprich, die tatsächlichen Werbungskosten verpuffen ohne steuerliche Auswirkung. Vielleicht reicht das zur Befriedung.

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                          #13
                          Wäre es tatsächlich sehr niedrig, dann würde sich ein Verlustvortrag lohnen.
                          Wenn mein Einkommen so niedrig ist, dass ich nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen knapp unter dem Grundfreibetrag lande,

                          dann verpufft ein aus dem Vorjahr mitgebrachter Verlustvortrag regelmäßig, lohnt sich also auch nicht.. Ob das zvE bei 12 T€

                          liegt oder nach Abzug von Verlusten aus dem Vorjahr bei 6 T€, die Steuer beträgt in beiden Fällen 0 €, die Steuerersparnis ebenfalls 0 €.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Trecker # 11: Den umgangssprachlichen Begriff Unkosten würde ich nicht gerade im BWL-Seminar an der Uni verwenden, aber laut Duden ist er nicht falsch. Sprache ist vielfältiger als wir oft meinen.

                            Ich persönliche vermeide es, Benutzer sprachlich zu korrigieren, solange ich einigermaßen den Sinn verstehe. Desöfterrn muss ich auch suchmaschinen, was z B. grammatisch richtig ist.
                            SCJ timote
                            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                              #15
                              multi
                              Charlie24

                              Obgleich eure Beiträge richtig sind, könnt ihr meine Aussage damit nicht widerlegen.

                              Es sollte doch jedem einleuchten, dass man bei einem höheren Einkommen weniger Chancen zum Erreichen eines vorzutragen Verlustes hat, als bei einem niedrigeren.

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