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Kind in Ausbildung ohne Einkommen

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    Kind in Ausbildung ohne Einkommen

    Hallo zusammen,

    unser Kind (minderjährig und bei uns wohnend) beginnt dieses Jahr mit einer Ausbildung zur Kinderpflegerin.
    Hier in Bayern gibt es zwei Jahre lang keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung in diesem Beruf
    Dafür eine Menge Kosten die zu stemmen sind (Ausbildungsmaterialien,-und literatur und Fahrtkosten)

    Gibt es hier eine Möglichkeit diese Kosten abzusetzen?

    Viele Grüße

    #2
    Nur das Kindergeld. Und wenn Kindergeld bezogen wird, kann kein Unterhalt abgesetzt werden.

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      #3
      Also sind Ausbildungskosten, die ja für ein berufliches Fortkommen jetzt zum normalen Unterhalt hinzukommen, schon vom Kindergeld "gedeckt"?

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        #4
        Du kannst Dir die Eingabehilfe zur Anlage Kind ja mal durchlesen.

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          #5
          Also sind Ausbildungskosten, die ja für ein berufliches Fortkommen jetzt zum normalen Unterhalt hinzukommen, schon vom Kindergeld "gedeckt"?
          Bei den Eltern ist das so ! Da könnt ihr nur die Anlage Kind ausfüllen. Die Tochter könnte ihre Werbungskosten aufzeichnen

          und so einen Verlust geltend machen. Steuerlich wirkt sich das aber nicht unbedingt aus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Und dann wundert man sich warum Fachkräfte im sozialen Bereich fehlen wenn man nicht mal Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung oder steuerliche Entlastung hat.
            Aber ok, anderes Thema

            Danke euch für die Hilfe

            Viele Grüße

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              #7
              Zitat von MAPE Beitrag anzeigen
              keine Ausbildungsvergütung oder steuerliche Entlastung hat.
              Sie hat also kein Einkommen > zahlt keine Steuer > klann also auch keine steuerliche Entlastung haben!
              Das FA zahlt ja nicht die Unkosten, sondern gewährt nur steuerliche Entlastung.

              Da bleibt nur Charlies Rat in '#5.

              Gruß - Hans

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                #8
                Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen

                Sie hat also kein Einkommen > zahlt keine Steuer > klann also auch keine steuerliche Entlastung haben!
                Das FA zahlt ja nicht die Unkosten, sondern gewährt nur steuerliche Entlastung.

                Ja das weiß ich. Gemeint ist die steuerliche Entlastung derjenigen, die diese berufliche Ausbildung halt schlussendlich finanzieren.

                Viele Grüße

                Kommentar


                  #9
                  Hallo MAPE ,

                  die diese berufliche Ausbildung halt schlussendlich finanzieren.
                  Du meinst damit also deine EKSt-Erklärung, darüber wurde ja oben schon diskutiert, was möglich ist und was nicht.

                  Gruß - Hans

                  Kommentar


                    #10
                    Ich will ja nix sagen, aber ggf. sollte eure Tochter sich einen anderen Ausbildungsplatz suchen.
                    Tante Google sagt:

                    Wie viel verdient man als Kinderpfleger (m/w/d) in der Ausbildung?

                    In der Ausbildung zum Kinderpfleger erhältst du in der Regel kein Azubi-Gehalt. Die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin ist eine schulische Ausbildung, die du an einer speziellen Berufsfachschule bzw. -akademie absolvierst. Für den schulischen Teil der Ausbildung wirst du daher in der Regel nicht bezahlt.
                    Machst du die praxisintegrierte Ausbildung (PIA), bekommst du jedoch von Anfang an eine monatliche Vergütung:
                    • im 1. Ausbildungsjahr: 1.416 Euro
                    • im 2. Ausbildungsjahr: 1.477 Euro
                    • im 3. Ausbildungsjahr: 1.578 Euro








                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von MAPE Beitrag anzeigen
                      Also sind Ausbildungskosten, die ja für ein berufliches Fortkommen jetzt zum normalen Unterhalt hinzukommen, schon vom Kindergeld "gedeckt"?
                      Im Endeffekt nicht anders als im Gymnasium auch.

                      Kommentar


                        #12
                        Ist jetzt Kindergeld nach Deiner (MAPE) Ansicht nach keine steuerliche Entlastung ?
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Hallo Beamtenschweiß,

                          in unserem LK gibt es nur ein Kiga das dieses Ausbildungsmodell anbietet. Die im LK befindliche Berufsfachschule, bietet diese Ausbildungform gar nicht an.
                          Die nächste BFS mit dieser Ausbildung ist 2 Stunden einfach entfernt. Das können wir komplett vergessen.
                          Diese Ausbildungsform ist hier, im wahrsten Sinne des Wortes, in den Kinderschuhen

                          Viele Grüße

                          Kommentar


                            #14
                            Ist jetzt Kindergeld nach Deiner (MAPE) Ansicht nach keine steuerliche Entlastung ?
                            Es ist im EStG sogar ausdrücklich als Steuervergütung definiert. Siehe § 31 Satz 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html

                            Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Charlie24

                              Ja gesetzlich ist es so. Stelle ich auch nicht in Frage aber für mich nicht logisch dann bei einer weiteren kostenpflichtigen Qualifizierung nicht weiter entlastet zu werden.
                              Für ein Kleinkind bekomme ich auch Kindergeld.

                              Beispiel. Du arbeitest in deinem Betrieb. Dann bietet dir der Arbeitgeber eine Qualifikation an um später mal mehr Geld zu verdienen.
                              Diese Qualifizierung musst du aber komplett selbst bezahlen. Und während des Lehrgangs bekommt du auch keinen Cent Gehalt.
                              Würde garantiert jeder machen, oder? Vielleicht jemand der einen finanziell gesicherten Background hat.

                              Glücklicherweise werden wir wegen unseren guten Familieneinkommens das problemlos stemmen können.

                              Was ich damit sagen will: Menschen mit geringen Einkommen, sagen wir mal Mindestlohn, können ihre Kinder in manchen Berufen nicht ausbilden lassen
                              weil sie es sich schlichtweg nicht leisten können. Es gibt eine Möglichkeit eines Ausbildungs-BAFÖG. (Ich brauche wohl nicht dazu sagen, dass wir keinen Anspruch haben wegen unseres Einkommens)
                              Wir haben aber spaßeshalber ein Elternteil als arbeitslos ohne Einkommen angegeben und das mal online ausrechnen zu lassen.
                              Auch da hätten wir keinen Anspruch. Bei einem monatlichen Brutto von 4000€ bei dem zweiten Elternteil. Das ist gerade mal Durchschnittslohn.
                              Auf der anderen Seite werden diese Menschen dringend in der Gesellschaft gebraucht (soziale Berufe)

                              Ja, es ist eine Grundsatzdiskussion. Aber die staatliche Unterstützung wäre ein Hebel Menschen zu qualifizieren. Später bezahlen diese Menschen, wegen einem höheren Verdienst,
                              mehr Einkommensteuer und können und werden mehr konsumieren was auch Steuereinahmen generiert.

                              Viele Grüße

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