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Vorgeschriebene Meldung der Bankdaten an das BZSt in 2026

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    Vorgeschriebene Meldung der Bankdaten an das BZSt in 2026

    Hallo,
    meine Frau und ich geben seit Jahrzehnten gemeinsam unsere St-Erklärung ab. So auch elektronisch. Deshalb wurde ELSTER so eingerichtet, dass die Berechtigung zum Abruf eingerichtet wurde. Nun habe ich unser gemeinsames Konto über das vorgegebene Formular unter ID-Nr. an die BZSt abgegeben. Eine Abgabe für meine Frau ist jedoch explizit nicht möglich, weil die Steuer-ID im Vordruck vorgegeben und nicht änderbar ist. Ein eigenes ELSTER-Kto. meiner Frau besteht nicht, da alle Daten gemeinsam eingegeben und über Berechtigung per Datenabruf zu bekommen sind. Meine Frage: Ist es überhaupt notwendig, für meine Frau die gleichen Daten auf andere Weise noch an das BZSt zu melden oder ist das mit meiner Meldung gleichzeitig für meine Frau mit erledigt? Danke für Antworten.

    #2
    Ist es überhaupt notwendig, für meine Frau die gleichen Daten auf andere Weise noch an das BZSt zu melden oder ist das mit meiner Meldung gleichzeitig für meine Frau mit erledigt?
    Ich weiß das leider nicht. Wir haben unsere IBANs nicht mitgeteilt, ich wüsste auch nicht, wofür das gut sein soll. Für eine Steuererstattung genügen

    die Kontoangaben in der Steuererklärung. Leistungen aus öffentlichen Mitteln erwarten wir weder aktuell noch in absehbarer Zeit.

    Für Wohltaten dürfte in nächster Zeit auch kein Geld da sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Als mir Bekannte erzählten, dass die Bankverbindung an das BZSt gemeldet werden soll, hab ich das erst einmal für einen Fake gehalten. Es gibt absolut keinen Grund warum das BZSt die Bankverbindung eines einfachen Steuerpflichtigen benötigt, welcher dort bislang noch nie einen Antrag auf Irgendwas gestellt hat.

      Von der Einführung einer Bundesfinanzverwaltung sind wir soweit ich weiß auch noch sehr weit entfernt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Eingerichtet wurde das, falls mal wieder sowas wie die Energiepreispauschale 2022 kommt. Dann könnte der Staat direkt Geld an die Bürger überweisen und müsste keine Umweg über Arbeitgeber und Finanzamt gehen. Für die sichere Identifizierung ist ein eigenes Elsterkonto der Ehefrau nötig.

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          #5
          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Als mir Bekannte erzählten, dass die Bankverbindung an das BZSt gemeldet werden soll, hab ich das erst einmal für einen Fake gehalten. Es gibt absolut keinen Grund warum das BZSt die Bankverbindung eines einfachen Steuerpflichtigen benötigt, welcher dort bislang noch nie einen Antrag auf Irgendwas gestellt hat.
          So ist es. Es geht um die Auszahlung von Unterstützungen wie einmal die Coronahilfe o.ä., oder die von Kloebi genannte Energiepreispauschale.

          In gar keinem Fall hat dies irgend etwas mit dem Konto zu tun, auf das evtl. Erstattungen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer überwiesen werden.

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            #6
            Auf der Homepage des BZSt steht geschrieben: "Sie koennen Ihre Bank mit der Uebermittlung der IBAN an das BZSt beauftragen. Alternativ koennen Sie Ihre IBAN ueber die App BZSt IBAN+ oder ueber das ELSTER-Portal uebermitteln." Ich konnte keinen Text entdecken, der eine Meldung der IBAN vorschreibt, es heisst immer nur koennen und nicht muss. Eine Uebermittlung der IBAN von anderen Personen wie z.B. Ehefrau/-mann oder Verwandte ist nicht erlaubt/moeglich.

            Ich habe meine jedenfalls IBAN gemeldet, damit kuenftig eventuell anfallende unbare Auszahlung von Leistungen aus oeffentlichen Mitteln im Direktzahlungsmechanismus moeglich sind.

            Wer keinen eigenen Elster-Zugang hat, kann man seine Hausbank mit der Uebermittlung beauftragen - wenn man es denn moechte. Dazu gibt es hier auch ein sehr schoenes Musterschreiben vom BZSt: https://www.bzst.de/DE/Privatpersone...IBAN_node.html
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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