Hallo,
meine Frau und ich geben seit Jahrzehnten gemeinsam unsere St-Erklärung ab. So auch elektronisch. Deshalb wurde ELSTER so eingerichtet, dass die Berechtigung zum Abruf eingerichtet wurde. Nun habe ich unser gemeinsames Konto über das vorgegebene Formular unter ID-Nr. an die BZSt abgegeben. Eine Abgabe für meine Frau ist jedoch explizit nicht möglich, weil die Steuer-ID im Vordruck vorgegeben und nicht änderbar ist. Ein eigenes ELSTER-Kto. meiner Frau besteht nicht, da alle Daten gemeinsam eingegeben und über Berechtigung per Datenabruf zu bekommen sind. Meine Frage: Ist es überhaupt notwendig, für meine Frau die gleichen Daten auf andere Weise noch an das BZSt zu melden oder ist das mit meiner Meldung gleichzeitig für meine Frau mit erledigt? Danke für Antworten.
meine Frau und ich geben seit Jahrzehnten gemeinsam unsere St-Erklärung ab. So auch elektronisch. Deshalb wurde ELSTER so eingerichtet, dass die Berechtigung zum Abruf eingerichtet wurde. Nun habe ich unser gemeinsames Konto über das vorgegebene Formular unter ID-Nr. an die BZSt abgegeben. Eine Abgabe für meine Frau ist jedoch explizit nicht möglich, weil die Steuer-ID im Vordruck vorgegeben und nicht änderbar ist. Ein eigenes ELSTER-Kto. meiner Frau besteht nicht, da alle Daten gemeinsam eingegeben und über Berechtigung per Datenabruf zu bekommen sind. Meine Frage: Ist es überhaupt notwendig, für meine Frau die gleichen Daten auf andere Weise noch an das BZSt zu melden oder ist das mit meiner Meldung gleichzeitig für meine Frau mit erledigt? Danke für Antworten.

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