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Werbungskosten - häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt - Sanierung Haus

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    Werbungskosten - häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt - Sanierung Haus

    Hallo liebes Foren Team,

    Ich habe nutze eine dediziertes Arbeitszimmer, welches aufgrund der Mittelpunkt der Tätigkeit vom Finanzamt vollständig anerkannt ist. Meine Frau nutzt die Tagespauschale, da Sie auch von Zuhause tätig ist, aber kein eigenes Zimmer nutzt.

    Wir haben 2024 ein Haus gekauft und sanieren (Dach neu, Elektro, Heizung etc.) dies sukzessiv. Wie kann ich die Sanierungskosten bei den Werbungskosten für das Arbeitszimmer berücksichtigen?

    Erfolgt eine Wertung der Sanierungskosten innerhabl der ersten 3 Jahre bei >15% der Anschaffungskosten als Herstellungskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG – anschaffungsnahe Herstellungskosten? Gebe ich die Kosten somit bei der Abschreibung (AfA) 2% da Baujahr 1961 mit an? Oder kann ich die Kosten anteilig gemäß der Wohnfläche des Arbeitszimmers als § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG​ geltend machen?

    Es geht dabei explizit nicht um $35c.

    Danke!
    Zuletzt geändert von To99; 12.01.2026, 22:25.

    #2
    Einen Bezug zu Elster kann ich hier nicht erkennen, Deine Frage ist Steuerberatung und damit kein Thema dieses Forums. Bei einem steuerlichen Berater bist du damit richtig.

    Nur ganz knapp: Entweder sind Sanierungskosten anschaffungsnahe Herstellungskosten. Dann gehen diese in die AfA-Bemessungsgrundlage ein. Oder es sind eben keine.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Das sind Fragen für einen Steuerberater und nicht für das ELSTER Forum.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Danke für das Feedback. Thread ist damit erledigt!

        Kommentar


          #5
          Ich habe das so verstanden: Sanierungskosten, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf mehr als 15 % der Anschaffungskosten ausmachen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Diese musst du über die AfA (2 % für Baujahr 1961) abschreiben. Für das Arbeitszimmer kannst du dann den Anteil der Sanierungskosten, der auf das Arbeitszimmer entfällt, anteilig nach Fläche als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen. Wichtig ist, dass du genau dokumentierst, welche Kosten auf das Arbeitszimmer entfallen.

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            #6
            Nein, ich möchte den einen Satz wie folgt korrigieren: "... Für das Arbeitszimmer kannst du dann den Anteil der Abschreibung, der auf das Arbeitszimmer entfällt, anteilig nach Fläche als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen. ..."
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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