Hallo liebes Foren Team,
Ich habe nutze eine dediziertes Arbeitszimmer, welches aufgrund der Mittelpunkt der Tätigkeit vom Finanzamt vollständig anerkannt ist. Meine Frau nutzt die Tagespauschale, da Sie auch von Zuhause tätig ist, aber kein eigenes Zimmer nutzt.
Wir haben 2024 ein Haus gekauft und sanieren (Dach neu, Elektro, Heizung etc.) dies sukzessiv. Wie kann ich die Sanierungskosten bei den Werbungskosten für das Arbeitszimmer berücksichtigen?
Erfolgt eine Wertung der Sanierungskosten innerhabl der ersten 3 Jahre bei >15% der Anschaffungskosten als Herstellungskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG – anschaffungsnahe Herstellungskosten? Gebe ich die Kosten somit bei der Abschreibung (AfA) 2% da Baujahr 1961 mit an? Oder kann ich die Kosten anteilig gemäß der Wohnfläche des Arbeitszimmers als § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen?
Es geht dabei explizit nicht um $35c.
Danke!
Ich habe nutze eine dediziertes Arbeitszimmer, welches aufgrund der Mittelpunkt der Tätigkeit vom Finanzamt vollständig anerkannt ist. Meine Frau nutzt die Tagespauschale, da Sie auch von Zuhause tätig ist, aber kein eigenes Zimmer nutzt.
Wir haben 2024 ein Haus gekauft und sanieren (Dach neu, Elektro, Heizung etc.) dies sukzessiv. Wie kann ich die Sanierungskosten bei den Werbungskosten für das Arbeitszimmer berücksichtigen?
Erfolgt eine Wertung der Sanierungskosten innerhabl der ersten 3 Jahre bei >15% der Anschaffungskosten als Herstellungskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG – anschaffungsnahe Herstellungskosten? Gebe ich die Kosten somit bei der Abschreibung (AfA) 2% da Baujahr 1961 mit an? Oder kann ich die Kosten anteilig gemäß der Wohnfläche des Arbeitszimmers als § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen?
Es geht dabei explizit nicht um $35c.
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