Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

PV Anlage 2022 mit Batteriespeicher - UST und EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    PV Anlage 2022 mit Batteriespeicher - UST und EÜR

    Guten Tag,
    wir haben folgenden Fall.

    In 2002 wurde eine PV-Anlage mit Stromspeicher angeschafft <10,00 KwP Leistung.
    Wir haben KEINE Kleinunternehmerregelung gewählt sondern Regelbesteuerung.

    Da uns weder die Fachfirma, noch sonst jemand, darauf aufmerksam gemacht hat haben wir bisher keine USt-Erklärungen und keine EÜR abgegeben.

    Klar ist, dass wir für 2022 bis heute noch die UST-Erklärungen nachreichen müssen, dazu wurden wir auch aufgefordert.
    Wie verhält es sich mit der EÜR und ggf. Afa, Zinskosten für Finanzierung, Versteuerung des Selbstgenutzten Stroms, etc.. Jede Quelle gibt hier unterschiedliche Auskünfte.
    Wie verhält es sich mit dem Strom der nicht direkt genutzt wurde sondern in den Batteriespeicher gegangen ist, muss dieser auch mit versteuert werden?

    Vielleicht ist hier ein Experte der uns etwas aufklären kann was zu tun ist.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Bastian Albert

    #2

    Hallo Bastian Albert

    In diesem Forum geht es vorrangig um "MeinElster". wie es funktioniert, wo was hingehört usw.!

    Deine fragen betreffen ausschließlich Buchhaltung! Vielleicht solltest du wenigstens einen Buchhaltungs-Grundkurs absolvieren,
    um die Zusammenhänge zu begreifen. Oder dir einen Steuerberater zu Hilfe nehmen.

    Gruß - Hans

    Kommentar


      #3
      Bezüglich der EÜR bzw. der Einkommensteuer musst du dir höchstwahrscheinlich keine Sorgen machen, die Anlage sollte unter die Steuerbefreiung

      nach § 3 Nr. 72 EStG fallen. die bereits ab dem Jahr 2022 gilt.



      Bei der Umsatzsteuer bist du natürlich im Rückstand, aber das weißt du ja. Bei einem Batteriespeicher wäre es wohl möglich, die Anlage aus dem umsatzsteuerlichen

      Betriebsvermögen zu entnehmen und so die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch zu vermeiden, aber rückwirkend geht das nicht mehr. Einzelheiten zu dem Thema

      musst du selbst nachlesen, das ist alles Steuerrecht und kein ELSTER-Thema.



      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X