Guten Tag,
wir haben folgenden Fall.
In 2002 wurde eine PV-Anlage mit Stromspeicher angeschafft <10,00 KwP Leistung.
Wir haben KEINE Kleinunternehmerregelung gewählt sondern Regelbesteuerung.
Da uns weder die Fachfirma, noch sonst jemand, darauf aufmerksam gemacht hat haben wir bisher keine USt-Erklärungen und keine EÜR abgegeben.
Klar ist, dass wir für 2022 bis heute noch die UST-Erklärungen nachreichen müssen, dazu wurden wir auch aufgefordert.
Wie verhält es sich mit der EÜR und ggf. Afa, Zinskosten für Finanzierung, Versteuerung des Selbstgenutzten Stroms, etc.. Jede Quelle gibt hier unterschiedliche Auskünfte.
Wie verhält es sich mit dem Strom der nicht direkt genutzt wurde sondern in den Batteriespeicher gegangen ist, muss dieser auch mit versteuert werden?
Vielleicht ist hier ein Experte der uns etwas aufklären kann was zu tun ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Bastian Albert
wir haben folgenden Fall.
In 2002 wurde eine PV-Anlage mit Stromspeicher angeschafft <10,00 KwP Leistung.
Wir haben KEINE Kleinunternehmerregelung gewählt sondern Regelbesteuerung.
Da uns weder die Fachfirma, noch sonst jemand, darauf aufmerksam gemacht hat haben wir bisher keine USt-Erklärungen und keine EÜR abgegeben.
Klar ist, dass wir für 2022 bis heute noch die UST-Erklärungen nachreichen müssen, dazu wurden wir auch aufgefordert.
Wie verhält es sich mit der EÜR und ggf. Afa, Zinskosten für Finanzierung, Versteuerung des Selbstgenutzten Stroms, etc.. Jede Quelle gibt hier unterschiedliche Auskünfte.
Wie verhält es sich mit dem Strom der nicht direkt genutzt wurde sondern in den Batteriespeicher gegangen ist, muss dieser auch mit versteuert werden?
Vielleicht ist hier ein Experte der uns etwas aufklären kann was zu tun ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Bastian Albert

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