Hallo,
in meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024 wird unter anderem ein gewisser Betrag im Feld 27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gelistet. Was mich wundert ist, dass dieser Betrag nicht in den sogenannten Besteuerungsgrundlagen (Bescheiddaten aus ELSTER / UFA 10) auftaucht. Es scheint also, dass meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht von meinen Einkünften abgezogen wurden. Kennt sich jemand darin aus? Die anderen Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung wurden soweit ich sehr korrekt abgezogen, nur dieser eine nicht.
Danke euch
in meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024 wird unter anderem ein gewisser Betrag im Feld 27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gelistet. Was mich wundert ist, dass dieser Betrag nicht in den sogenannten Besteuerungsgrundlagen (Bescheiddaten aus ELSTER / UFA 10) auftaucht. Es scheint also, dass meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht von meinen Einkünften abgezogen wurden. Kennt sich jemand darin aus? Die anderen Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung wurden soweit ich sehr korrekt abgezogen, nur dieser eine nicht.
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