Hallo Prabha,
ich hab zwei geringfügige Beschäftigungen, mit denen ich insgesamt immer noch unter der 560 Euro Verdienstgrenze pro Monat lag. Das sind auch meine einzigen Einkünfte gewesen.
Daher kam auch meine ursprüngliche Frage, wie ich das Einkommen aus dem ersten Job in der Steuererklärung angeben muss, damit man erkennt, dass ich unter der Grenze liege und somit die abgezogenen Lohnsteuern aus dem zweiten Job zurückbekommen kann.
Jetzt weiß ichs ja: in Anlage N angeben
Und wie Charlie24 und Trekker angemerkt haben, dass das für Studierende typisch ist, studiere ich. Deshalb auch die zwei geringfügigen Beschäftigungen.
Danke nochmal an alle für die jeweiligen Beiträge!
ich hab zwei geringfügige Beschäftigungen, mit denen ich insgesamt immer noch unter der 560 Euro Verdienstgrenze pro Monat lag. Das sind auch meine einzigen Einkünfte gewesen.
Daher kam auch meine ursprüngliche Frage, wie ich das Einkommen aus dem ersten Job in der Steuererklärung angeben muss, damit man erkennt, dass ich unter der Grenze liege und somit die abgezogenen Lohnsteuern aus dem zweiten Job zurückbekommen kann.
Jetzt weiß ichs ja: in Anlage N angeben

Und wie Charlie24 und Trekker angemerkt haben, dass das für Studierende typisch ist, studiere ich. Deshalb auch die zwei geringfügigen Beschäftigungen.
Danke nochmal an alle für die jeweiligen Beiträge!

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