Hallo,
ich besitze ein Depot bei einer deutschen Depotbank mit ausländischen ETFs. Für das Jahr 2025 hat die Depotbank Vorabpauschalen erhoben, die im Jahr 2026 fällig werden, jedoch nicht kapitalsteuerpflichtig sind.
In anderen Forumsbeiträgen wurde bereits darauf eingegangen, dass in dieser Konstellation die Depotbank den Steuerabzug vornimmt und keine Angabe in der Anlage KAP erfolgen muss.
Auf Nachfrage beim FA wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Vorabpauschalen, auch wenn sie nicht kapitalsteuerpflichtig sind, in der Anlage KAP angegeben werden müssen, da darauf Zinsen geflossen sind und das FA diese Daten mit den gemeldeten Zinserträgen der Banken abgleicht. Wo müssen die Beträge der Vorabpauschalen in der Anlage KAP eingetragen werden? Erfolgt die Angabe in der Steuererklärung für 2025 oder für 2026?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich besitze ein Depot bei einer deutschen Depotbank mit ausländischen ETFs. Für das Jahr 2025 hat die Depotbank Vorabpauschalen erhoben, die im Jahr 2026 fällig werden, jedoch nicht kapitalsteuerpflichtig sind.
In anderen Forumsbeiträgen wurde bereits darauf eingegangen, dass in dieser Konstellation die Depotbank den Steuerabzug vornimmt und keine Angabe in der Anlage KAP erfolgen muss.
Auf Nachfrage beim FA wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Vorabpauschalen, auch wenn sie nicht kapitalsteuerpflichtig sind, in der Anlage KAP angegeben werden müssen, da darauf Zinsen geflossen sind und das FA diese Daten mit den gemeldeten Zinserträgen der Banken abgleicht. Wo müssen die Beträge der Vorabpauschalen in der Anlage KAP eingetragen werden? Erfolgt die Angabe in der Steuererklärung für 2025 oder für 2026?
Vielen Dank für eure Hilfe.

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