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Angabe KAP Vorabpauschale

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    Angabe KAP Vorabpauschale

    Hallo,
    ich besitze ein Depot bei einer deutschen Depotbank mit ausländischen ETFs. Für das Jahr 2025 hat die Depotbank Vorabpauschalen erhoben, die im Jahr 2026 fällig werden, jedoch nicht kapitalsteuerpflichtig sind.
    In anderen Forumsbeiträgen wurde bereits darauf eingegangen, dass in dieser Konstellation die Depotbank den Steuerabzug vornimmt und keine Angabe in der Anlage KAP erfolgen muss.
    Auf Nachfrage beim FA wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Vorabpauschalen, auch wenn sie nicht kapitalsteuerpflichtig sind, in der Anlage KAP angegeben werden müssen, da darauf Zinsen geflossen sind und das FA diese Daten mit den gemeldeten Zinserträgen der Banken abgleicht. Wo müssen die Beträge der Vorabpauschalen in der Anlage KAP eingetragen werden? Erfolgt die Angabe in der Steuererklärung für 2025 oder für 2026?​

    Vielen Dank für eure Hilfe.​

    #2
    Sehr verworren.

    Wie kommt man darauf, dass die Vorabpauschale nicht steuerpflichtig ist. Sie ist es, genau wie Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne auch. Sie wird auf den Freistellungsauftrag angerechnet oder es wird Abgeltungssteuer einbehalten. Der Ausweis erfolgt im Wert für Zeile 7 der Jahressteuerbescheinigung der Bank.

    Einzig anderer Fall ist, wenn die Bank mangels Liquidität die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale nicht abführen kann, dann erfolgt nach meiner Erinnerung eine Mitteilung der Bank an den Kunden und das FA, der Steuerpflichtige muss dann die Vorabpauschale selbst versteuern.

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      #3
      Auf Nachfrage beim FA wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Vorabpauschalen, auch wenn sie nicht kapitalsteuerpflichtig sind, in der Anlage KAP angegeben werden müssen, da darauf Zinsen geflossen sind und das FA diese Daten mit den gemeldeten Zinserträgen der Banken abgleicht
      klingt auch sehr seltsam. Die Bank meldet keine Zinsen. Sie meldet auch keine abgeführte Steuer, die wird gesammelt nach Bundesland und Religion abgeführt, und selbst bei Katholiken in Bremen dürfte die Zahl der dahinter stehenden Kunden deutlich größer als 1 sein.

      Ausschließlich der in Anspruch genommene FSA wird individuell gemeldet. Wovon man sich beim Abruf der Bescheinigungen leicht überzeugen kann.

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        #4
        Erfolgt die Angabe in der Steuererklärung für 2025 oder für 2026?​
        Da die Vorabpauschale für 2025 am 2. Januar 2026 fällig war, gehört sie steuerlich zu 2026 und wird von deiner inländischen Bank

        in der Steuerbescheinigung für das Jahr 2026 berücksichtigt. Offenbar war dein Freistellungsauftrag hoch genug, so dass keine Steuern

        angefallen sind, was am Jahresanfang ja nicht so selten ist. Ob die Kapitalerträge überhaupt erklärt werden müssen, ist ein anderes Thema.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Und wo kann der Betrag der Vorabpauschale in der Anlage KAP eingetragen werden?

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            #6
            Und wo kann der Betrag der Vorabpauschale in der Anlage KAP eingetragen werden?
            Dafür gibt es in der Anlage KAP keine eigene Zeile, die inländische Depotbank bezieht die Vorabpauschale in den Saldo der Zeile 7 mit ein.

            Das hat doch multi im Beitrag '#2 bereits geschrieben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Wie bereits gesagt ist die Vorabpauschale in der Jahressteuerbescheinigung für Zeile 7 enthalten.

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                #8
                Vielen Dank.

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