Hallo, ich (Ehefrau) bin Elster User und erstelle für unseren Haushalt die Steuererklärung. Dieses Jahr wurde ich das erste Mal aufgefordert einen Haushalt zu erfassen und Personen zu verknüpfen. Ich war automatisch als Person A voreingestellt, daher habe ich meinen Ehemann als Person B hinzugefügt plus 2 Kinder. Jetzt bei Erfassung der Einkommenssteuererklärung sehe ich, dass ich in der vorläufigen Steuerberechnung als "Ehemann" stehe und mein Mann als "Ehefrau". Wie kann ich das noch wieder ändern? Wie komme ich erneut in die Maske für den Haushalt und wie kann ich Person A und B ändern und muss ich dann erneut alle Angaben eingeben für die Steuererklärung?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Haushalt erfassen Person A und B vertauscht
Einklappen
X
-
Im vorhandenen Profil die Rollen tauschen sollte auch genügen. Am Neubeginn kommt man allerdings nicht vorbei.Neues Profil erstellen mit dem Mann an erster und der Frau an zweiter Position.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Hallo. Das Problem habe ich auch. wie tauscht man denn die Rollen? Ich habe bisher meine eigenen Steuererklärungen in meinem Zugang gemacht. Nun haben wir geheiratet und ich möchte die gemeinsame Erklärung machen. Bin aber wie oben bereits geschrieben, nun Person B und in Person A sind meine sämtlichen Daten übernommen.
Kommentar
-
Zuerst musst du unter Meine Profile > Personen deinen Mann erfassen. Dann musst du in deinem Steuernummernprofil die Personenverknüpfung anpassen,
also dir die Rolle Person B zuweisen, deinen Mann hinzufügen und ihm die Rolle Person A zuweisen. Eine Datenübernahme aus dem Vorjahr ist in deinem Fall
leider nicht möglich, so schlau ist Mein ELSTER nicht programmiert. Das musst du überspringen und gleich mit dem Bescheinigungsabruf starten, den du
hoffentlich für deinen Mann bereits beantragt bzw. eingerichtet hastFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Hi, ich habe leider genau das gleiche technische Problem. Bei meiner Steuererklärung möchte ich die Daten aus dem letzten Jahr übernehmen. Wir veranlagen bereits seit mehreren Jahren gemeinsam und die Übernahme aus dem Vorjahr hat immer reibungslos funktioniert. Auch die Belege wurden bis letztes Jahr von beiden Personen automatisch und korrekt verarbeitet. Dieses Jahr ist das komplette Formular falsch vorausgefüllt. Es wird nur eine Person im Haushalt übernommen und es muss alles neu eingetragen werden.
Da ich auch die Steuererklärung meiner Schwiegereltern vorbereite, habe ich das als Quercheck auch dort probiert (auch hier seit mehreren Jahren gemeinsame Veranlagung) und die Personen und Daten sind komplett falsch zugeordnet. Hier wurden zwar beide Personen übernommen, aber vertauscht und die Informationen aus den Belegen passen auch nicht zu den Personen.
Gibt es einen grundlegenden Bug mit einer Aktualisierung der Software? Alles komplett von Neuem einzugeben ist sehr aufwendig und ist sicherlich nicht Sinn eines Upgrades?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen bzw. es würde auch helfen zu erfahren, wann ein Bugfix vorgenommen wird. Bis dahin ist dann ggf. warten angesagt.
Kommentar
-
Mir ist keiner bekannt. Du musst die vorhandenen Profile vorab prüfen, ob die zu einem "Haushalt" gehörenden Personen mit ihren RollenGibt es einen grundlegenden Bug mit einer Aktualisierung der Software?
( Person A für den Ehemann und Person B für die Ehefrau) korrekt erfasst sind. Beim Start musst du dann diesen Haushalt auswählen.
Ich habe soeben testweise eine neue Erklärung für 2025 für unseren Haushalt angelegt, da sind keine Fehler aufgetreten. Allerdings bin
ich nicht mehr gefragt worden, aus welcher früheren Abgabe Daten übernommen werden sollen. Das dürfte aber damit zu tun haben, dass
wir unsere Einkommensteuererklärung für 2025 bereits übermittelt haben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Herzlichen Dank für den Thread. Bei mir ist die Situation ähnlich Elster-Konto läuft auf Ehefrau, es werden seit Jahren die gemeinsamen Erklärungen über dieses Konto abgegeben. Folgende Reihenfolge hat funktioniert:- Ehemann als Person im Profil hinzufügen
- Im "Haushalt" mir Person B zuordnen. Dann den Ehemann hinzufügen und ihm Person A zuordnen.
- Erst jetzt die Datenübernahme aus dem Vorjahr starten. (Falls man vorher schon einen falschen Entwurf erzeugt hat, den Entwurf löschen.) Das einzige, was von den Stammdaten neu einzugeben war, waren Finanzamt und Steuernummer. Danach wurden die Vorjahresdaten passend für Ehemann und Ehefrau übernommen.
Lisa
Kommentar
-
gestattet die Frage, wofür die Bezeichnungen Ehemann/-frau steuerlich relevant sind und vielleicht sogar entbehrlich sind. Reichen A und B nicht, zumal doch auch die unterschiedlichen Geschlechter nicht mehr Voraussetzung sind?
Und wie geht das eigentlich mit dem Ehegattensplitting bei Zweit-/Drittfrau...
Kommentar
-
Die Unterscheidung Mann/Frau (inkl. der festgelegten Reihenfolge) ist sicherlich spätestens seit der Existenz gleichgeschlechtlicher Ehen (als Nachfolger der eingetragenen Lebenspartnerschaft) ein Anachronismus, aber da ich manchmal als Externer in Sitzungen von Bund-Länder-Kommisionen der öffentlichen (nicht Finanz-)Verwaltung lande, in denen Stunden diskutiert werden kann, dass bei Meldedaten beim Geburtsstaat neben "Niederlande" zwar auch "Niederlande, Königreich der" zulässig ist, der (eigentlich korrekte) Name "Königreich der Niederlande" jedoch nicht automatisiert verarbeitet werden kann und daher unzulässig ist, habe ich wenig Hoffnung, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird.Zitat von horstchen Beitrag anzeigengestattet die Frage, wofür die Bezeichnungen Ehemann/-frau steuerlich relevant sind und vielleicht sogar entbehrlich sind. Reichen A und B nicht, zumal doch auch die unterschiedlichen Geschlechter nicht mehr Voraussetzung sind?
Und wie geht das eigentlich mit dem Ehegattensplitting bei Zweit-/Drittfrau...
Ehegattensplitting für Zweit- und Drittfrauen kennt das EStG nicht.
Kommentar

Kommentar