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    Anlage KAP

    Moin zusammen
    Es ist ja eine feine Sache, dass ELSTER die übermittelten Daten automatisiert eintragen aknn
    Ich hoffe, das ist auch so bei Daten für die Anlage KAP? Also, die Bank hat an ELSTER übermittelt - kann das nun automatisch übernommen werden?
    Vielen Dank für Rückmeldungen!

    Und - wenn ich hier an der falschen Stelle bin - bitte einfach den beitrag verschieben - danke!

    #2
    Moin Moin,

    da wirst du leider Pech haben. Die Banken übermitteln an die Finanzverwaltung nur die Kapitalerträge für die auf Grund erteilter Freistellungsbescheinigungen keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Die Höhe des erteilten Freistellungsauftrages und die Höhe deiner inländischen Kapitalerträge wird nicht an die Finanzverwaltung übermittelt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Also, die Bank hat an ELSTER übermittelt - kann das nun automatisch übernommen werden?
      In der Regel stellt die Bank zeitgleich die vollständige Steuerbescheinigung zum Abruf bereit. Im Übrigen gilt:

      Inländische Kapitalerträge müssen nicht zwingend erklärt werden, nur bei bestimmten Konstellationen bringt das einen Steuervorteil.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Dankeschön euch beiden ......
        Ich habe es befürchtet ....
        Nun muss ich also doch den "Kampf" mit Anlage KAP aufnehmen ......

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          #5
          Hallo Irmelin ,

          Inländische Kapitalerträge müssen nicht zwingend erklärt werden
          aber wenn du es machen willst, steht in der Jahressteuerbescheinigung jeder Bank, bei jedem Betrag, die zugehörige Zeile der Anlage KAP dabei.

          Also das Ausfüllen ist daher kein Problem.

          Bei mir als Rentner hat's übrigens ganz schön was gebracht.


          Gruß - Hans

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            #6
            Zitat von Irmelin Beitrag anzeigen
            Nun muss ich also doch den "Kampf" mit Anlage KAP aufnehmen ......
            Keine Angst das wird nichts großes - Zeile 4 - Günstigerprüfung ankreuzen und
            die Werte der Bescheinigung ins Formular eintragen - fertig!
            Falls du mehrere Banken hast musst du die Bescheinigungen halt vorher >pro Zeile< addieren.
            Also, frisch ans Werk.

            Gruß - Hans

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              #7
              Bei mir als Rentner hat's übrigens ganz schön was gebracht.
              Das ist ja eine der Konstellationen, wo es Sinn machen kann, die Anlage KAP einzureichen.

              Für alle Rentner gilt das allerdings auch nicht, bei uns würde es nur zusätzlichen Erklärungsaufwand verursachen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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