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    Anlage KAP

    Moin zusammen
    Es ist ja eine feine Sache, dass ELSTER die übermittelten Daten automatisiert eintragen aknn
    Ich hoffe, das ist auch so bei Daten für die Anlage KAP? Also, die Bank hat an ELSTER übermittelt - kann das nun automatisch übernommen werden?
    Vielen Dank für Rückmeldungen!

    Und - wenn ich hier an der falschen Stelle bin - bitte einfach den beitrag verschieben - danke!

    #2
    Moin Moin,

    da wirst du leider Pech haben. Die Banken übermitteln an die Finanzverwaltung nur die Kapitalerträge für die auf Grund erteilter Freistellungsbescheinigungen keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Die Höhe des erteilten Freistellungsauftrages und die Höhe deiner inländischen Kapitalerträge wird nicht an die Finanzverwaltung übermittelt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Also, die Bank hat an ELSTER übermittelt - kann das nun automatisch übernommen werden?
      In der Regel stellt die Bank zeitgleich die vollständige Steuerbescheinigung zum Abruf bereit. Im Übrigen gilt:

      Inländische Kapitalerträge müssen nicht zwingend erklärt werden, nur bei bestimmten Konstellationen bringt das einen Steuervorteil.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Dankeschön euch beiden ......
        Ich habe es befürchtet ....
        Nun muss ich also doch den "Kampf" mit Anlage KAP aufnehmen ......

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          #5
          Hallo Irmelin ,

          Inländische Kapitalerträge müssen nicht zwingend erklärt werden
          aber wenn du es machen willst, steht in der Jahressteuerbescheinigung jeder Bank, bei jedem Betrag, die zugehörige Zeile der Anlage KAP dabei.

          Also das Ausfüllen ist daher kein Problem.

          Bei mir als Rentner hat's übrigens ganz schön was gebracht.


          Gruß - Hans

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            #6
            Zitat von Irmelin Beitrag anzeigen
            Nun muss ich also doch den "Kampf" mit Anlage KAP aufnehmen ......
            Keine Angst das wird nichts großes - Zeile 4 - Günstigerprüfung ankreuzen und
            die Werte der Bescheinigung ins Formular eintragen - fertig!
            Falls du mehrere Banken hast musst du die Bescheinigungen halt vorher >pro Zeile< addieren.
            Also, frisch ans Werk.

            Gruß - Hans

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              #7
              Bei mir als Rentner hat's übrigens ganz schön was gebracht.
              Das ist ja eine der Konstellationen, wo es Sinn machen kann, die Anlage KAP einzureichen.

              Für alle Rentner gilt das allerdings auch nicht, bei uns würde es nur zusätzlichen Erklärungsaufwand verursachen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen

                Falls du mehrere Banken hast musst du die Bescheinigungen halt vorher >pro Zeile< addieren.
                Also, frisch ans Werk.

                Gruß - Hans
                Vielen Dank für die Rückmeldungen

                Die Angaben erst mit Vor- und Nachkommastellen addieren und dann abrunden? Oder pro Bank Abrunden und dann addieren? Oder ist das egal?

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                  #9
                  Es soll erst zum Schluss gerundet werden.

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                    #10
                    Oder pro Bank Abrunden und dann addieren? Oder ist das egal?
                    Ganz egal ist es natürlich nicht. Wenn du die Kapitalerträge je Bank abrundest, werden es insgesamt ein bis zwei Euro weniger.

                    Ich habe mal ein paar Steuerbescheinigungen in einem kommerziellen Steuerprogramm erfasst, dort wird bei jeder einzelnen Bank auf volle Euro abgerundet.

                    Das sollte also zulässig sein. Ich habe bisher 3 Banken erfasst, da macht das trotzdem nur einen Euro aus. Wenn ich alle 5 erfassen würde, wären es 2 Euro.

                    Bei meiner Frau wäre es ein Euro, die erzielt nur bei 3 Banken Kapitalerträge.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hallo,
                      eine Zusatzfrage:
                      den mir mitgeteilten Kapitalertrag i.S des § 43 Abs 1 Satz 1 Nr.4 EStG (aus ausgezahlter 7j Rentenversicherung) habe ich in KAP in Zeile 7 eingetragen.
                      Ich konnte keine speziellere Zeile finden in der KAP.
                      ok,so?

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                        #12
                        War das ein positiver Kapitalertrag oder ein Verlust ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Irmelin ,


                          Abrunden und dann addieren? Oder ist das egal?
                          Bevor du hier wild rumrundest, solltest du dir überlegen, wie sich das überhaupt auswirkt.
                          In KAP Erträge Zeile7 auf Seite3, möchtest du eventuell möglichst wenig angeben, also lohnt hier sowieso nur abrunden,
                          außerdem lässt das Feld eh nur ganze Zahlen zu.
                          In den Feldern auf Seite8 - Zeilen 37-39, möchte man vielleicht möglichst viel angeben, die lassen aber Dezimalstellen zu, wozu also aufrunden?
                          Diese Felder werden dann ja sowieso prozentual vom KAP-Ertragsfeld 7 Seite 3 errechnet und sollten bei Kontrolle auch wieder stimmen!

                          Ich mach das immer auf die "ehrliche" kaufmännische Art zu Runden, wie es auch schon Hilfsprofi vorgeschlagen hat,
                          denn Tricksereien haben eh nur enge Grenzen, wie man bei Charlie's Versuchen sieht.
                          Außerdem kommen sie bei Plausibiletätskontrollen schnell ans Tageslicht.

                          Gruß - Hans

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                            #14
                            Bei der Einkommensteuer wird grundsätzlich zu Gunsten des Steuerpflichtigen gerundet. Wo also die Eingabe von Centbeträgen nicht möglich ist, werden Einnahmen und Einkünfte auf- und Ausgaben abgerundet.
                            Früher war das auch in Mein Elster deutlich erkennbar. Beim Formular für 2025 - ich glaube auch für frühere Jahre, hab jetzt aber nicht nachgeguckt - wird das nicht mehr so dargestellt. Im Papierformular kann man immer noch klar erkennen, dass die Kapitalerträge in Zeile 7 beim Komma abgeschnitten werden:

                            image.png

                            Das einzige mir aus dem Stegreif bekannte Gegenbeispiel, wo zu Ungunsten des Steuerpflichtigen gerundet wird, ist bei der Entfernungspauschale die Angabe der Kilometer. Dort geht das aus dem Formular in Mein Elster auch deutlich hervor.​

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                              #15
                              Dort geht das aus dem Formular in Mein Elster auch deutlich hervor.​
                              Die Abrundung auf volle Kilometer steht bei der Entfernungspauschale ja auch ausdrücklich im Gesetz.

                              Wenn ich unsere Kapitalerträge in Mein ELSTER erklären würde, das bei der Anlage KAP keinen Mehrfachzeilenindex unterstützt,

                              würde ich jeweils die Summe von meiner Frau und von mir auf volle Euro abschneiden, was einer Abrundung gleichkommt. Bei

                              meinem Test in dem Steuerprogramm habe ich halt gesehen, dass das Steuerprogramm, wo man ja die Nachkommastellen bei

                              jeder einzelnen Steuerbescheinigung eingeben kann, die Erträge jeder einzelnen Bescheinigung auf volle Euro abschneidet.

                              Wer Kapitalerträge aus Beteiligungen erklärt, wird feststellen, dass in der Anlage KAP-Bet ebenso verfahren wird. Der steuerliche

                              Vorteil dieses Abrundens zugunsten des Steuerpflichtigen ist minimal.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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