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Wohnriester Tilgung Sonderausgabe

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    Wohnriester Tilgung Sonderausgabe

    Guten Abend zusammen,

    ich habe wieder die Bescheinigung gem. Paragraph 92 für meinen Wohnriester Vertrag erhalten.
    Dort ist erstmalig auch ein Betrag bei der Tilgung ausgewiesen.
    Diesen kann ich neben den genannten Beiträgen auch als Sonderausgabe ansetzen, oder?

    Vielen Dank und einen schönen Abend.

    #2
    Was du da geltend machen darfst, sollte aus der Bescheinigung der Bausparkasse ersichtlich sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Rückmeldung. Es sind unter geleistete Altersvorsorgebeiträge sowohl "Beiträge ohne Zulage" als auch "Tilgungsleistungen ohne Zulage" aufgeführt.
      Deshalb meine Frage, ob beides geltend gemacht werden kann.
      Der automatische Abruf der Daten hatte irgendwie nur die Beiträge berücksichtigt bzw. übernommen.

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        #4
        Der automatische Abruf der Daten hatte irgendwie nur die Beiträge berücksichtigt bzw. übernommen.
        Das wird aber dann doch auch richtig sein. Warum sollte der Anbieter für den Bescheinigungsabruf fehlerhafte bzw. unvollständige Daten liefern ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar, dann kläre ich das lieber direkt mit dem Anbieter noch mal. Vielen Dank für die Hilfe!

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            #6
            Warum sollte der Anbieter für den Bescheinigungsabruf fehlerhafte bzw. unvollständige Daten liefern ?
            Nach dem Gesetzeswortlaut sind auch die Tilgungsleistungen förderfähig, allerdings werden maximal 2.100 € gefördert, da sind die Zulagen bereits enthalten.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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