Guten Abend zusammen,
ich habe wieder die Bescheinigung gem. Paragraph 92 für meinen Wohnriester Vertrag erhalten.
Dort ist erstmalig auch ein Betrag bei der Tilgung ausgewiesen.
Diesen kann ich neben den genannten Beiträgen auch als Sonderausgabe ansetzen, oder?
Vielen Dank und einen schönen Abend.
ich habe wieder die Bescheinigung gem. Paragraph 92 für meinen Wohnriester Vertrag erhalten.
Dort ist erstmalig auch ein Betrag bei der Tilgung ausgewiesen.
Diesen kann ich neben den genannten Beiträgen auch als Sonderausgabe ansetzen, oder?
Vielen Dank und einen schönen Abend.

Kommentar