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Steuerabzugsbeträge in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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    Steuerabzugsbeträge in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo zusammen,
    meine Frau hat ein Gewerbe abgemeldet, das sie nebenberuflich als Kleingewerbe führen wird.
    Nun ane ich am Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Abschnitt 'angaben zur Festsetzung von vorauszahlungen'.
    Das ich ihr Einkommen aus der Angestellten - Tätigkeit und ihren erwarteten Gewinn aus dem Gewerbebetrieb angeben muss ist mimir klar.
    Daneben auch noch mein Bruttoeinkommen, da wir zusammen veranlagt werden.
    Was darf ich aber zu den S teuerabzugsbeträgen zahlen. Natürlich die einbehaltene Lohnsteuer. Dann wohl auch nicht So und Kirchensteuer.
    Was ist mit Werbungskosten?
    Durch Fahrtkosten liege ich über der Pauschale.
    Ist das dann hier auch von Relevanz?
    Freue mich auf eure Antworten.
    Viele Grüße

    #2
    Daneben auch noch mein Bruttoeinkommen, da wir zusammen veranlagt werden.
    Nein, auf Seite 14 des Fragebogens wird nach den Einkünften gefragt, das ist der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Also zuerst Brutto abzüglich Werbungskosten bei mir hauptsächlich Pendlerpauschale und Home Office-Pauschale Das Ergebnis trage ich dann bei meinen Einkünften (also bei Ehepartner) ein.
      Meine Frau hat nur wenig Werbungskosten. Bei ihr ziehe ich dann den Plauschbetrag ab. Habe ich das richtig verstanden?

      Bei den Abzugsbeträgen berücksichtige ich dann Dinge wie
      Einbehalten Lohnsteuer, Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung ab. Außerdem noch die Kirchensteuer.

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        #4
        Ja, den 'Plauschbetrag' gibt es immer

        Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben, keine Steuerabzugsbeträge.

        Kommentar


          #5
          Bei ihr ziehe ich dann den Plauschbetrag ab. Habe ich das richtig verstanden?​
          Das hast du richtig verstanden.

          Bei den Abzugsbeträgen berücksichtige ich dann Dinge wie Einbehaltene Lohnsteuer, Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung ab. Außerdem noch die Kirchensteuer.​
          Zu trennen ist zwischen Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträgen. Ob die Kirchensteuer, die ja zu den Sonderausgaben gehört, auch in die Steuerabzugsbeträge

          eingerechnet werden darf oder muss, geht aus der Hilfe zu den Zeilen 112 und 113 nicht wirklich hervor. Letztlich hat das aber nur geringe Bedeutung, die Angaben

          sollen es dem Finanzamt ja nur ermöglichen, die Festsetzung von Steuervorauszahlungen für die gewerbliche Tätigkeit halbwegs richtig einzuschätzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank für die Antworten schon mal.
            Langsam lichtet sich der Nebel.
            Ich bin mir nun nur noch unsicher was ich nun bei den Sonderausgaben (Zeile 112) oder den Steuerabzugsbeträge (Zeile 113) eintrage

            Es geht um
            • Einbehaltene Lohnsteuer
            • Beiträge zu ges. Krankenversicherung
            • Arbeitslosenversicherung
            • Rentenversicherung
            • Kirchensteuer
            Kann mir jemand zu den einzelnen Punkten sagen, ob ich den entsprechenden Betrag bei den Sonderausgaben oder den Steuerabzugsbeträgen berücksichtige?

            Meine Vermutung ist, Lohn- und Kirchensteuer sind Steuerabzugsbeträge, die SV-Beiträge (abzügl. der AG-Beiträge) sind Vorsorgeaufwendungen und damit Sonderausgaben.

            Beste Grüße

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              #7
              Die einbehaltene Lohnsteuer ist jedenfalls ein Steuerabzugsbetrag, alle Versicherungsbeiträge und auch die Kirchensteuer sind Sonderausgaben.

              Zur Kirchensteuer als Steuerabzugsbetrag: Siehe Beitrag '#5 !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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