Hallo zusammen,
meine Frau hat ein Gewerbe abgemeldet, das sie nebenberuflich als Kleingewerbe führen wird.
Nun ane ich am Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Abschnitt 'angaben zur Festsetzung von vorauszahlungen'.
Das ich ihr Einkommen aus der Angestellten - Tätigkeit und ihren erwarteten Gewinn aus dem Gewerbebetrieb angeben muss ist mimir klar.
Daneben auch noch mein Bruttoeinkommen, da wir zusammen veranlagt werden.
Was darf ich aber zu den S teuerabzugsbeträgen zahlen. Natürlich die einbehaltene Lohnsteuer. Dann wohl auch nicht So und Kirchensteuer.
Was ist mit Werbungskosten?
Durch Fahrtkosten liege ich über der Pauschale.
Ist das dann hier auch von Relevanz?
Freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße
meine Frau hat ein Gewerbe abgemeldet, das sie nebenberuflich als Kleingewerbe führen wird.
Nun ane ich am Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Abschnitt 'angaben zur Festsetzung von vorauszahlungen'.
Das ich ihr Einkommen aus der Angestellten - Tätigkeit und ihren erwarteten Gewinn aus dem Gewerbebetrieb angeben muss ist mimir klar.
Daneben auch noch mein Bruttoeinkommen, da wir zusammen veranlagt werden.
Was darf ich aber zu den S teuerabzugsbeträgen zahlen. Natürlich die einbehaltene Lohnsteuer. Dann wohl auch nicht So und Kirchensteuer.
Was ist mit Werbungskosten?
Durch Fahrtkosten liege ich über der Pauschale.
Ist das dann hier auch von Relevanz?
Freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße


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