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Verschiedene Fragen zum Steuerrecht

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    Verschiedene Fragen zum Steuerrecht

    Hallo, ich lese gerade, dass "Mieter Ihre Nebenkosten teilweise von der Steuer absetzen" können. Mein Vermieter weist diese Kosten detailiert und als Summe auf, das sind in meinem Fall 425,47€ für das Jahr 2024, für 2025 haben wir das noch nicht erhalten, erst im Herbst 2026.
    Frage: Kann ich diesen Betrag von 2024 nehmen und kann ich diesen Betrag steuermindernd geltend machen und in welcher Anlage trage ich diesen Betrag ein?
    Danke


    #2
    Frage: kann eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 auch etwas in seiner eigenen Steuererklärung eintragen und steuerlich geltend machen? Wenn ja: wo in welchem Formular einzutragen?
    Danke

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      #3
      Du hast Deine Fragen im Unterforum Mein Elster an das Thema Anlage V - Hausgeld, Erhaltungsaufwendungen, Betriebskosten, Nachzahlungen angehängt. Sie haben allerdings weder mit Mein Elster noch mit der Anlage V zu tun. Ich hab deswegen einen eigenen Thread für sie erstellt.

      Hier im Forum geht es um die elektronische Steuererklärung, nicht um Steuerberatung. Trotzdem wurde mindestens Deine erste Frage schon ziemlich oft hier im Forum behandelt. Wenn Du da mit der Suchfunktion des Forums Probleme hattest, Du kannst auch die Suchergebnisse einer externen Suchmaschine auf Treffe aus dem Forum beschränken, dann wirst Du sicher fündig.

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        #4
        Hallo ulfied ,

        Sieh dir halt mal die Anlagen "Außergewöhnliche Belastungen" und "Haushaltsnahe Aufwendungen" genauer an
        und lies die entsprechenden Hilfetexte dazu, da wirst du sicher schlauer und entdeckst wo was reinpaßt.

        Oder, wie L. E. Fant oben schon geraten hat, du gibst hier ganz oben im Suchfeld genauere Fragen ein, da steckt viel Wissen drinn.

        Gruß - Hans

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          #5
          Oder, wie L. E. Fant oben schon geraten hat, du gibst hier ganz oben im Suchfeld genauere Fragen ein,
          Es wurde auch die Nutzung einer externen Suchmaschine empfohlen, die interne Suchfunktion ist nämlich nicht besonders gut.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Also, bei mir ist das ganz einfach gelöst: in der Steuererklärung für 2025 sind die Mietnebenkostensachen aus der Abrechnung, die ich in 2025 (für 2024) erhalten habe berücksichtigt. Das FA hat damit kein Problem, wenn man das über die Jahre einheitlich macht.

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              #7
              Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
              Also, bei mir ist das ganz einfach gelöst: in der Steuererklärung für 2025 sind die Mietnebenkostensachen aus der Abrechnung, die ich in 2025 (für 2024) erhalten habe berücksichtigt. Das FA hat damit kein Problem, wenn man das über die Jahre einheitlich macht.
              Ist ja auch richtig, weil du das in 2025 bezahlt hast!

              Gruß - Hans

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                #8
                Ist ja auch richtig, weil du das in 2025 bezahlt hast!
                Das meiste wurde über die Vorauszahlungen doch bereits 2024 bezahlt und nicht erst bei der Jahresabrechnung für 2024 im Jahr 2025.

                Allerdings bekommt man erst mit der Jahresabrechnung die genaue Höhe der unter § 35a EStG fallenden Nebenkosten mitgeteilt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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