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Anlage Außergewöhnliche Belastungen / Haushaltsnahe tätigkeiten/Handwerkerleistungen?

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    Anlage Außergewöhnliche Belastungen / Haushaltsnahe tätigkeiten/Handwerkerleistungen?

    Ich habe eben in der Erklärung zu außergewöhlichen Belastungen gelesen das die Kosten der Scvhadensbeseitigung eines unnabwendbaren Ereignisses (Hochwasser) als außergewöhnliche Belastungenen erklärbar sind, wenn keine entsprechende Versicherung möglich war.
    In meinem konkreten Fall war es ein durch nach massiven Regenfällen gestiegener Grundwasserspiegel, der unseren Keller überschwemmt hat.
    Gegen Grundwasserschäden nützt auch eine Elementarschadensversicherung nicht.
    Kann ich also die Kosten für die Trockenlegung des Kellers als außergewöhnliche Leistungen erklären, oder soll ich nur die Arbeitsleistungen als Handwerkerleistungen angeben?

    Ist zwar wie ich weiß eine steuerrechtliche frage, aber vielleicht hat ja jemand diesbezüglich erfahrungen und kann mich aufklären.
    Das wäre sehr nett!

    #2
    Zitat von MädchenfürAlles Beitrag anzeigen
    Ist zwar wie ich weiß eine steuerrechtliche frage,
    Ja, das sehe ich auch so.

    Kommentar


      #3
      Kann ich also die Kosten für die Trockenlegung des Kellers als außergewöhnliche Leistungen erklären, oder soll ich nur die Arbeitsleistungen als Handwerkerleistungen angeben?
      Ich würde das ausprobieren. Bei außergewöhnlichen Belastungen gibt es bekanntlich eine zumutbare Eigenbelastung, die vom Familienstand und

      vom Einkommen abhängig ist. Ob man Schäden durch drückendes Grundwasser wirklich nicht versichern kann, musst du selbst klären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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