Ich habe eben in der Erklärung zu außergewöhlichen Belastungen gelesen das die Kosten der Scvhadensbeseitigung eines unnabwendbaren Ereignisses (Hochwasser) als außergewöhnliche Belastungenen erklärbar sind, wenn keine entsprechende Versicherung möglich war.
In meinem konkreten Fall war es ein durch nach massiven Regenfällen gestiegener Grundwasserspiegel, der unseren Keller überschwemmt hat.
Gegen Grundwasserschäden nützt auch eine Elementarschadensversicherung nicht.
Kann ich also die Kosten für die Trockenlegung des Kellers als außergewöhnliche Leistungen erklären, oder soll ich nur die Arbeitsleistungen als Handwerkerleistungen angeben?
Ist zwar wie ich weiß eine steuerrechtliche frage, aber vielleicht hat ja jemand diesbezüglich erfahrungen und kann mich aufklären.
Das wäre sehr nett!
In meinem konkreten Fall war es ein durch nach massiven Regenfällen gestiegener Grundwasserspiegel, der unseren Keller überschwemmt hat.
Gegen Grundwasserschäden nützt auch eine Elementarschadensversicherung nicht.
Kann ich also die Kosten für die Trockenlegung des Kellers als außergewöhnliche Leistungen erklären, oder soll ich nur die Arbeitsleistungen als Handwerkerleistungen angeben?
Ist zwar wie ich weiß eine steuerrechtliche frage, aber vielleicht hat ja jemand diesbezüglich erfahrungen und kann mich aufklären.
Das wäre sehr nett!

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