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Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer

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    Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer

    Ich habe den Wechsel zum Kleinunternehmer nach 5 Jahren am1.1.25 vollzogen. Gerade mache ich die EÜR für 2025. Da berücksichtige ich die emonatlichen Abschläge 2025 - ohne Steuer. Das ist klar. Aber zudem muss ich die Spitzabrechnung aus 2024 berücksichtigen und in diesem Jahr war noch Ust. Muss ich eine Ust-Erklärung machen? Kann ich mir für 2024 noch Ust zurückholen (Betrag Spitzabrechnung < Summe Abschläge) oder wie ist das. Zudem die Frage Vorsteuerabzug für altes Jahr 2024 in 2025 noch möglich . Bitte um Hilfe.

    #2
    Um welche Art von Unternehmen geht es denn ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe eine Photovoltaikanlage als Gewerbebetrieb

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        #4
        Ich habe eine Photovoltaikanlage als Gewerbebetrieb
        Tatsächlich eine Freiflächenanlage ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Anteile auf dem Dach eines Pferdehofes

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