Ich habe den Wechsel zum Kleinunternehmer nach 5 Jahren am1.1.25 vollzogen. Gerade mache ich die EÜR für 2025. Da berücksichtige ich die emonatlichen Abschläge 2025 - ohne Steuer. Das ist klar. Aber zudem muss ich die Spitzabrechnung aus 2024 berücksichtigen und in diesem Jahr war noch Ust. Muss ich eine Ust-Erklärung machen? Kann ich mir für 2024 noch Ust zurückholen (Betrag Spitzabrechnung < Summe Abschläge) oder wie ist das. Zudem die Frage Vorsteuerabzug für altes Jahr 2024 in 2025 noch möglich . Bitte um Hilfe.
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Keine Ankündigung bisher.
Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer
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Um welche Art von Unternehmen geht es denn ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Tatsächlich eine Freiflächenanlage ?Ich habe eine Photovoltaikanlage als GewerbebetriebFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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