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Person A / Person B und Geschlecht

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    Person A / Person B und Geschlecht

    Hallo zusammen,

    ganz offensichtlich wird bei gemeinsamer Veranlagung in der Steuererklärung stets erwartet, das der Mann Person A und die Frau Person B ist (heißt ja schon so). Darüber will ich hier gar keine Grundsatzdiskussion führen (auch wenn die sicher berechtigt ist), sondern auf folgendes Problem hinweisen:

    Zu Beginn unserer Ehe, war meine Frau diejenige mit dem Haupteinkommen, da ich noch promovierte und von meinem Stipendium lebte. Folglich empfand ich es nur sinnvoll, meine Frau als Person A anzugeben und mich als Person B. Das habe ich von da an auch so beibehalten. Nun scheint das Finanzamt, bzw. die Software nicht in der Lage zu sein, Daten hier richtig zuzuordnen. Sprich, wenn immer Daten automatisch übermittlet werden, landen meine bei Person A (meiner Ehefrau) und die meiner Frau bei mir, Person B.

    Es ist mir völlig unerklärlich, das so eine simple Abnfrage, wie die der persönlichen Daten (wozu gibt es IDs), nicht möglich ist, um die Daten korrekt zuzuordnen. Wohlgemerkt, das ist seit über 10 Jahren der Fall, also kein vorübegehendes Phänomen. Das ist nicht nur jedes mal Aufwand bei der Steuererklärung, weil alles wieder umgeschubst werden muss, sondern hat auch schon so schöne Blüten wie Kürzung des Elterngeldes zur Folge gehabt, weil die selbstständige Tätigkeit meiner Frau, irgendwie dann doch wieder in Person B, also bei mir, gelandet ist.

    Lange Rede kurzer Sinn: Legen Sie den Entwicklern doch mal nahe, Daten nicht stumpf nach Geschlecht, sondern anhand der persönlichen Daten der Person A/B zuzuordnen. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass wir das einzige Ehepaar sind das dies so handhabt und es würde bei - wie ich vermute - geringem Aufwand, eine große Arbeitserleichterung bei der Steuererklärung bedeuten.

    Viele Grüße
    Kaukone

    #2
    Wie wäre es, wenn Sie sich mal an die eigen Nase fassen und die Daten so erklären wie es amtlich vorgegeben wird:
    Ehemann = Person A
    Ehefrau = Person B

    Schon ist das "Problem" für die Zukunft gelöst ganz ohne zusätzlichen Programmieraufwand und Kosten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      dass wir das einzige Ehepaar sind das dies so handhabt und es würde bei - wie ich vermute - geringem Aufwand, eine große Arbeitserleichterung bei der Steuererklärung bedeuten.
      Es gibt zwar noch ein paar Ehegatten, die sich nicht an die bisher vorgegebene Reihenfolge der Personen halten und, obwohl sie lesen können,

      Ehemann und Ehefrau aus nicht nachvollziehbaren Gründen vertauschen, wer aber glaubt, eine gewillkürte Reihenfolge der Personen sei mit geringem Aufwand

      zu programmieren, der liegt nun mal völlig daneben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Kaukone Beitrag anzeigen
        ganz offensichtlich wird bei gemeinsamer Veranlagung in der Steuererklärung stets erwartet, das der Mann Person A und die Frau Person B ist (heißt ja schon so). Darüber will ich hier gar keine
        Da wird schon immer der Ehemann als Erstes und die Ehefrau erwartet, egal wie anachronistisch das ist. Die Begrifflichkeit A und B kam erst mit den eingetragenen Lebenspartnerschaften und später der gleichgeschlechtlichen Ehe auf und bezog sich zu keinem Zeitpunkt auf die Ehe von Mann und Frau. Auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen ist die Reihenfolge nicht wahlfrei, wie sich aus der amtlichen Anleitung ergibt, auf die auch ausdrücklich hingewiesen wird (Alphabetische Reihenfolge Nachname, bei Gleichheit alphabetische Reihenfolge Vorname, bei Gleichheit Alter).

        Niemals, zu keinem einzigen Zeitpunkt, stand da: Tragen Sie als erstes den ein, der Hauptverdiener ist.

        Dein Problem ist also hausgemacht. Halt 10 Jahre die Formulare nicht richtig gelesen.

        Natürlich wissen wir, dass die Reihenfolge nach Geschlecht willkürlich ist. Z.B. mit der Folge, dass bei frisch Verheirateten die Datenübernahme sinnvoll nur im Elsterkonto des Ehemannes und nicht der -frau sinnvoll möglich ist. (Wie aber auch bei frischen gleichgeschlechtlichen Ehen die Datenübernahme nur bei dem sinnvoll möglich ist, der im Alphabet weiter vorne steht)
        Die Elster-Entwickler machen aber nicht die Formulare, noch haben sie etwas mit der vom FA verwendeten Software zu schaffen.

        Kommentar


          #5
          Hallo Kaukone ,

          da ich noch promovierte - ist seit über 10 Jahren der Fall
          Ach sie haben promoviert? - Ja dann müssen wir ihnen das natürlich genau erklären, dass sie das schon seit über 10 Jahren verkehrt machen. .


          Gruß - Hans

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            #6
            Vielen Dank für die hilfreichen und sinnvollen Beiträge.

            Tatsächlich ist mir klar wie das Problem zu lösen wäre, aber einfach ist nicht immer unbedingt richtig.

            Ich weiß nicht ob Sie, Charlie24, schon mal programmiert haben. Man gibt in der Steuererklärung als erstes die Steuer-ID an. Die ist auch immer bei allem anderen das Finanzamt betreffend vorhanden. Wenn Sie jetzt behaupten, darüber Daten zu verknüpfen, sei kompliziert, dann haben wir wohl unterschiedliche Vorstellungen von kompliziert. Was geringer Aufwand ist, darüber lässt sich sicher streiten.

            Wie multi schon schreibt ist das doch nun arg anachronistisch. Naiv wie ich bin, wollte ich doch glauben unsere Verwaltung und deren Digitalisierung würde fortschritte machen.Aber ich merke schon, die Herren wollen lieber, dass alles so bleibt wie es ist.

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              #7
              Wenn Sie jetzt behaupten, darüber Daten zu verknüpfen, sei kompliziert, dann haben wir wohl unterschiedliche Vorstellungen von kompliziert. Was geringer Aufwand ist, darüber lässt sich sicher streiten.
              Ich selbst behaupte gar nichts.Ich habe nur das wiedergegeben, was das BMF zuletzt 2019 zu der Thematik gesagt hat.

              Das Thema wird doch mindestens seit 2017 diskutiert, passiert ist bisher nichts. Einfach den verlinkten Artikel bis zum Ende lesen:

              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Danke für den verlinkten Artikel. Wenn das bereits seit bald 10 Jahren Thema ist, fällt es mir doch recht schwer zu glauben, dass es hier tatsächlich an der möglichkeit der technischen Umsetzung hängt. Zumindest die Idee der Verknüpfung über die Steuernummer scheint ja auch das Finanzministerium zu haben.

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                  #9
                  Die Einkommensteuererklärung ist mit gefühlt tausenden Kennziffern verkennziffert, bei der die meisten bis auf eine Ziffer identisch doppelt vorhanden sind, einmal für Person A und einmal für Person B. Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe Kennziffern für beide Eheleute zusammen, bei die Ziffern des Werts einer jeweiligen Person zugeordnet sind. Darüber hinaus hängen an der Zuordnung an Person A und B auch Anreden etc. Wenn jetzt der Bearbeiter die Eheleute "richtig" aufnimmt und dann kommen Steuererklärungen mit falscher Reihenfolge herein, gibt das dann Chaos und die Programmierung das zu wechseln ist sicher nicht unkompliziert. Selbstverständlich hätte man das vor Jahrhunderten auch anders herum programmieren können, aber bei jeder Reihenfolge wird sich Irgendjemand diskriminiert fühlen, sei es Männlein oder Weiblein oder Jung oder Alt oder Gutverdiener zu Wenigverdiener (kann im Folgejahr auch anders herum sein). Dann lasst uns das doch nicht so aufpumpen und einen riesigen Aufwand betreiben, nur weil eine Person des Lesens nicht mächtig war und es nicht auf die Reihe bekommt einmal mit dem Wechsel in den sauren Apfel zu beißen, die aber offensichtlich will, dass der Bearbeiter das nicht nur einmal, sondern jedes Jahr für ihn tut und sich dann beschwert, wenn der Bearbeiter bei der Kennzahlenkorrektur irgendwo einen Übernahmefehler macht ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Einem Computer ist das doch völlig egal wieviele Ziffern das sind und wie ähnlich sich diese sind. Und bevor es an der Anrede scheitert, einfach weglassen.
                    Das da potentiell Aufwand hintersteckt, wenn das bisherige Modell so gar nicht darauf ausgelegt ist, mag sein, aber dann ist es halt irgendwie auch schrott.
                    Falls das nicht durchgekommen ist: Es ist schon eine bewusste Entscheidung das so zu handhaben. Natürlich kann man(n) immer sagen, ist doch nicht so wild. Summiert sich halt auf.

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                      #11
                      Es bringt nichts, das Thema im Elster-Anwenderforum zu diskutieren. Solange die Finanzverwaltung die zuverlässige automatische Erkennung der

                      Beteiligten programmtechnisch nicht umsetzt bzw. nicht sicherstellt, werden wir den Benutzern hier empfehlen, sich an die amtliche Reihenfolge

                      zu halten. Fa fällt niemand ein Zacken aus der Krone, es gibt wichtigeres im Leben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Hallo Kaukone ,

                        Ob es einem völlig unerklärlich erscheint, man es für nicht richtig oder sonstwas hält, ist doch sowas von egal.
                        Fest steht - wenn man sich an die Regeln hält, die für das Ausfüllen dieses Formulares gelten, hat man die wenigsten Schwierigkeiten damit.
                        Also rate ich dir, mach es so wie es von dir erwartet wird und du eckst am wenigsten an.

                        Wir sind hier nur ein Forum, in dem wir uns gegenseitig helfen.
                        Wir haben hier keinerlei Einfluß auf Gesetze, Vorschriften und Regeln wie das hier durchzuführen ist.

                        Darum ist es vielleicht ratsam, deine Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge an höherer Stelle einzubringen.


                        Gruß - Hans

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                          #13
                          Darum ist es vielleicht ratsam, deine Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge an höherer Stelle einzubringen.​
                          Völlig überflüssig ! Zu dem Thema gab es nach meiner Erinnerung schon parlamentarische Anfragen, trotzdem wurde das "Problem" bis heute nicht gelöst.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            trotzdem wurde das "Problem" bis heute nicht gelöst.
                            Ein Grund mehr, sich geschmeidig zu geben und sich den geltenden Regeln gemäß zu verhalten.
                            Man kann ja beim Golf oder Dressurreiten auch nicht sagen, die Regeln passen mir nicht.

                            Gruß - Hans

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