Hallo Zusammen,
habe zwar schon einige Steuererklärungen mit Elster gemacht, aber das Jahr 2024 ist für mich ein Sonderfall, welcher mich etwas überfordert.
Hoffe, daß mir jemand aus dem Forum weiterhelfen kann. Googeln hat leider keine passende Hilfestellung ergeben.
Vorab ein paar Informationen zur Art meiner Einkünfte in 2024:
-> AR = erstmalig Altersrente seit Jan. 2024
-> bAV-Auszahlung A: Direktzusage, Einmalzahlung, ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Jahre (Feld 9), einbehaltene Lohnsteuer (Feld 11). Auszahlung in 2024,
Anwendung der Fünftel-Regelung, Versteuerung erfolgt nach § 19 ESIG.
->bAV-Auszahlung B: Pensionsfond, Einmalzahlung, Rentenbezugsmeldung, Auszahlung in 2024, Versteuerung nach § 22 Nr. 5 ESIG
Für beide bAV-Auszahlungen bezahle ich jeweils für 10 Jahre lang fiktive Versorgungsbeiträge KV + PV
Meine Excel-Kontrollrechnung unter Anwendung der Fünftel-Regelung für die bAV-Auszahlung A sieht so aus:
1. Die EkSt vom zu versteuernden Einkommen AR + B wird berechnet
2. Die EkSt vom zu versteuernden Einkommen AR + B + 1/5 A wird berechnet
3. Aus der Rechnung 1. und 2. wird der Differenzbetrag ermittelt und mit 5 multipliziert (= EkSt für bAV-Auszahlung A)
4. Dieser Betrag aus 3. wird nun zur in 1. errechneten EkSt. addiert und ergibt damit meine in 2024 zu bezahlende EkSt.
In meiner Excel-Vergleichsrechung mache ich für die EkSt-Berechnung nach 1., nur die bzgl. AR abziehbare Vorsorgeaufwendungen (KV + PV) und
die fiktiven Vorsorgeaufwendungen KV + PV der bAV-Auszahlung B, geltend.
Für die Excel-Rechnung nach 2., werden zusätzlich die von mir für die bAV-Auszahlung A (Fünftel-Regelung) fiktiv zu zahlenden Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht.
Ich habe also für die EkSt-Berechnung nach 1. (AR+B) und nach 2. (AR+B+1/5A) jeweils abziehbare Vorsorgeaufwendungen in unterschiedlicher Höhe!
Läßt sich das so auch in Elster abbilden, wenn ja wie, oder gibt es da ein grundsätzliches Problem?
Sorry, für die lange Einleitung, aber ich habe keinen Ansatz gefunden, den Sachverhalt einfacher und kürzer darzustellen :-(
Vorab vielen Dank für eure Hilfe und Rückmeldungen.
Viele Grüße und schöne Osterfeiertage !
habe zwar schon einige Steuererklärungen mit Elster gemacht, aber das Jahr 2024 ist für mich ein Sonderfall, welcher mich etwas überfordert.
Hoffe, daß mir jemand aus dem Forum weiterhelfen kann. Googeln hat leider keine passende Hilfestellung ergeben.
Vorab ein paar Informationen zur Art meiner Einkünfte in 2024:
-> AR = erstmalig Altersrente seit Jan. 2024
-> bAV-Auszahlung A: Direktzusage, Einmalzahlung, ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Jahre (Feld 9), einbehaltene Lohnsteuer (Feld 11). Auszahlung in 2024,
Anwendung der Fünftel-Regelung, Versteuerung erfolgt nach § 19 ESIG.
->bAV-Auszahlung B: Pensionsfond, Einmalzahlung, Rentenbezugsmeldung, Auszahlung in 2024, Versteuerung nach § 22 Nr. 5 ESIG
Für beide bAV-Auszahlungen bezahle ich jeweils für 10 Jahre lang fiktive Versorgungsbeiträge KV + PV
Meine Excel-Kontrollrechnung unter Anwendung der Fünftel-Regelung für die bAV-Auszahlung A sieht so aus:
1. Die EkSt vom zu versteuernden Einkommen AR + B wird berechnet
2. Die EkSt vom zu versteuernden Einkommen AR + B + 1/5 A wird berechnet
3. Aus der Rechnung 1. und 2. wird der Differenzbetrag ermittelt und mit 5 multipliziert (= EkSt für bAV-Auszahlung A)
4. Dieser Betrag aus 3. wird nun zur in 1. errechneten EkSt. addiert und ergibt damit meine in 2024 zu bezahlende EkSt.
In meiner Excel-Vergleichsrechung mache ich für die EkSt-Berechnung nach 1., nur die bzgl. AR abziehbare Vorsorgeaufwendungen (KV + PV) und
die fiktiven Vorsorgeaufwendungen KV + PV der bAV-Auszahlung B, geltend.
Für die Excel-Rechnung nach 2., werden zusätzlich die von mir für die bAV-Auszahlung A (Fünftel-Regelung) fiktiv zu zahlenden Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht.
Ich habe also für die EkSt-Berechnung nach 1. (AR+B) und nach 2. (AR+B+1/5A) jeweils abziehbare Vorsorgeaufwendungen in unterschiedlicher Höhe!
Läßt sich das so auch in Elster abbilden, wenn ja wie, oder gibt es da ein grundsätzliches Problem?
Sorry, für die lange Einleitung, aber ich habe keinen Ansatz gefunden, den Sachverhalt einfacher und kürzer darzustellen :-(
Vorab vielen Dank für eure Hilfe und Rückmeldungen.
Viele Grüße und schöne Osterfeiertage !

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