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Unterschiedliche Vorsorgeaufwendungen bei der Anwendung der Fünftel-Regelung

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    Unterschiedliche Vorsorgeaufwendungen bei der Anwendung der Fünftel-Regelung

    Hallo Zusammen,

    habe zwar schon einige Steuererklärungen mit Elster gemacht, aber das Jahr 2024 ist für mich ein Sonderfall, welcher mich etwas überfordert.
    Hoffe, daß mir jemand aus dem Forum weiterhelfen kann. Googeln hat leider keine passende Hilfestellung ergeben.

    Vorab ein paar Informationen zur Art meiner Einkünfte in 2024:

    -> AR = erstmalig Altersrente seit Jan. 2024
    -> bAV-Auszahlung A: Direktzusage, Einmalzahlung, ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Jahre (Feld 9), einbehaltene Lohnsteuer (Feld 11). Auszahlung in 2024,
    Anwendung der Fünftel-Regelung, Versteuerung erfolgt nach § 19 ESIG.
    ->bAV-Auszahlung B: Pensionsfond, Einmalzahlung, Rentenbezugsmeldung, Auszahlung in 2024, Versteuerung nach § 22 Nr. 5 ESIG

    Für beide bAV-Auszahlungen bezahle ich jeweils für 10 Jahre lang fiktive Versorgungsbeiträge KV + PV

    Meine Excel-Kontrollrechnung unter Anwendung der Fünftel-Regelung für die bAV-Auszahlung A sieht so aus:

    1. Die EkSt vom zu versteuernden Einkommen AR + B wird berechnet
    2. Die EkSt vom zu versteuernden Einkommen AR + B + 1/5 A wird berechnet
    3. Aus der Rechnung 1. und 2. wird der Differenzbetrag ermittelt und mit 5 multipliziert (= EkSt für bAV-Auszahlung A)
    4. Dieser Betrag aus 3. wird nun zur in 1. errechneten EkSt. addiert und ergibt damit meine in 2024 zu bezahlende EkSt.

    In meiner Excel-Vergleichsrechung mache ich für die EkSt-Berechnung nach 1., nur die bzgl. AR abziehbare Vorsorgeaufwendungen (KV + PV) und
    die fiktiven Vorsorgeaufwendungen KV + PV der bAV-Auszahlung B, geltend.

    Für die Excel-Rechnung nach 2., werden zusätzlich die von mir für die bAV-Auszahlung A (Fünftel-Regelung) fiktiv zu zahlenden Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht.

    Ich habe also für die EkSt-Berechnung nach 1. (AR+B) und nach 2. (AR+B+1/5A) jeweils abziehbare Vorsorgeaufwendungen in unterschiedlicher Höhe!

    Läßt sich das so auch in Elster abbilden, wenn ja wie, oder gibt es da ein grundsätzliches Problem?

    Sorry, für die lange Einleitung, aber ich habe keinen Ansatz gefunden, den Sachverhalt einfacher und kürzer darzustellen :-(

    Vorab vielen Dank für eure Hilfe und Rückmeldungen.

    Viele ​Grüße und schöne Osterfeiertage !

    #2
    Ich hab mal die zwei Threads zusammengefasst.

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      #3
      Danke, Fehler von mir, die sind identisch, der von 22:59 kann gerne auch gelöscht werden. Hab's versucht, leider ohne Erfolg :-)

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        #4
        Was hast du denn im Jahr 2024 an KV- und PV-Beiträgen für deine Abfindungen tatsächlich bezahlt ? Für Vorsorgeaufwendungen gilt das Abflussprinzip,

        was willst du da fiktiv berechnen ? Für solche Abfindungen müssen, verteilt auf 10 Jahre bzw. 120 Monate solche Beiträge bezahlt werden.

        Mit der Tarifermäßigung nach § 34a EStG besteht da m. E. kein Zusammenhang.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24,
          vielen Dank für deine Rückmeldung! Sorry, habe diese leider erst jetzt erhalten :-(

          Ich darf real KV- und PV-Vorsorgebeiträge über 10 Jahre für die beiden erhaltenen bAV-Einmal-Auszahlungen A (Direktzusage, 5-tel Regelung) und B (Pensionsfond) bezahlen!
          Nenne diese nur fiktiv, da sie ja nach erhaltener Auszahlung der Einmalzahlungen weiter über 10 Jahre zu zahlen sind.

          Der Punkt um den es mir geht:
          Wenn ich unter Pkt. 1 das für die Fünftel-Regelung zu versteuernde "Basis"-Einkommen aus AR + B (Pensionsfond) berechne, dabei entsprechend nur Vorsorgeaufwendungen in 2024 für AR und die "fiktiven" Vorsorgeaufwendungen für Auszahlung B (Pensionsfond) abziehe, sind das ca. 800 € weniger an Vorsorgeaufwand gegenüber der Rechnung unter Pkt. 2, in der ich auch die "fiktiven" Vorsorgeaufwendungen 2024 für die einmalige Auszahlung A (Direktzusage, 5-tel Regelung, Versteuerung nach § 19 ESIG) geltend mache.

          Durch die um ca. 800€ geringeren Vorsorgeaufwendungen liegt mein zu versteuerndes "Basis"-Einkommen aus AR + B zwar höher, und es ergibt sich eine höhere "Basis"-EkSt., aber der Differenzbetrag zur EkSt-Rechnung Pkt 2 (Fünftel-Regelung mit den zusätzl. über 10 Jahre zu zahlenden "fiktiven" Vorsorgeaufwendungen für die Auszahlung A wird geringer!

          Da dieser niedrigere Differenzbetrag für die Berechnung der EkSt enstspr. Pkt. 4 unter Anwendung der Fünftel-Regelung 5-fach eingeht, ergibt sich in meiner Rechnung (trotz höherer EkSt-Basis für AR+B) eine deutlich niedrigere zu zahlende EkSt für 2024.

          Hoffe, daß mein Ansatz jetzt nachvollziehbar ist und würde mich über eine Rückmeldung zu meinen Überlegungen und über eine mögliche Umsetztung in Elster sehr freuen.


          Schöne Grüße
          HansPe

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            #6
            ... ergibt sich in meiner Rechnung (trotz höherer EkSt-Basis für AR+B) eine deutlich niedrigere zu zahlende EkSt für 2024
            .
            Deine Berechnung macht m. E. wenig Sinn, da sie nach meiner persönlichen Meinung nicht dem geltenden Steuerrecht entspricht.

            Wenn du Steuerberatung haben willst, musst du zum Steuerberater gehen. Hier im Forum ist Steuerberatung nicht erlaubt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hier ein Link zu Wikipedia zum Thema mit mehreren Berechnungsbeispielen. Fiktive Vorsorgeaufwendungen sind in diesen Berechnungen nicht enthalten. Gemäß der Beiträge #4 und #6 wäre das wohl auch nicht korrekt.

              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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