Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerabzug trotz NV-Bescheinigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerabzug trotz NV-Bescheinigung

    Ich habe nach Eröffnung eines neuen Kontos im Dezember meine NV-Bescheinigung nicht rechtzeitig vor Jahresende ordnungsgemäß bei der Bank eingereicht. Die hat mir dann für den Dezember KeSt, Soli und KiSt abgezogen und behauptet nun das nicht mehr rückgängig machen zu können. Kann ich die abgezogenen Beträge in einer Steuererklärung geltend machen? und ist das überhaupt sinnvoll? erlischt dadurch die Nv-Bescheinigung ?
    Danke für Hilfe

    #2
    Kann ich die abgezogenen Beträge in einer Steuererklärung geltend machen? und ist das überhaupt sinnvoll?
    Du musst deiner Einkommensteuererklärung die Anlage KAP beifügen und dort die Günstigerpüfung (Zeile 4) beantragen.

    Die NV-Bescheinigung gilt nach meiner Erinnerung regelmäßig 3 Jahre, die Gültigkeit müsste drauf stehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X