Ich habe nach Eröffnung eines neuen Kontos im Dezember meine NV-Bescheinigung nicht rechtzeitig vor Jahresende ordnungsgemäß bei der Bank eingereicht. Die hat mir dann für den Dezember KeSt, Soli und KiSt abgezogen und behauptet nun das nicht mehr rückgängig machen zu können. Kann ich die abgezogenen Beträge in einer Steuererklärung geltend machen? und ist das überhaupt sinnvoll? erlischt dadurch die Nv-Bescheinigung ?
Danke für Hilfe
Danke für Hilfe

Kommentar