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Anlage KAP Abweichung zwischen eigenen Berechnungen und Steuerbescheid

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    Anlage KAP Abweichung zwischen eigenen Berechnungen und Steuerbescheid

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2024, konkret zur Anlage KAP.

    Die Steuererklärung habe ich über „Mein ELSTER“ selbst erstellt und übermittelt.
    Ich habe bereits einen zweiten Einspruch gegen meinen Steuerbescheid eingelegt, da die vom Finanzamt angesetzten Kapitaleinkünfte von meinen eigenen Berechnungen stark abweichen.

    Ich komme anhand meiner Steuerbescheinigungen auf folgendes zu
    Versteuerndes Einkommen aus Kapitalvermögen:

    Inländische Kapitalerträge

    Hausbank A 708,83 €
    Depot Inland 486,58 €
    Hausbank B 22,24 €
    Summe: 1.217,65 €

    Ausländische Kapitalerträge
    Bank Ausland Dividenden 871,14 €
    P2P Kredite 2.453,46 €
    Summe: 3.324,60 €

    Bank Ausland Gewinne aus Aktienveräußerungen 4.901,16 €
    Bank Ausland Verluste aus Aktienveräußerungen 7.619,88 €

    Verbleibender Verlustvortrag 2.718,72 €
    Steuerfreibetrag 1.000,00 €
    Einkünfte aus Kapitalvermögen (zu versteuern) 3.542,25 €


    Im Bescheid des Finanzamt steht folgendes:

    Kapitalerträge 7.260 €
    Gewinne aus der Veräuserung von Aktien 4.901 €
    Zwischensumme 12.161 €
    Verrechung laufender Verluste aus der
    Verräußerung von Aktien 4901 €
    abzüglich Sparer-Pauschbetrag 1000 €
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    i.S.d.§ 32d Abs. 1 EstG 6.260 €
    nicht ausgleichfähige Verluste aus
    der Veräußerung von Aktien 2.719 €



    Laut meiner Berechnung muss ich 3542,25€ versteuern,
    laut Bescheid des Finanzamt sind es 6260 €.
    Woher kann diese Abweichung kommen.

    In der Steuerberechnung meiner erklärten Daten passt alles.

    Ich zweifle langsam an mir selber und hoffe es kann mir jemand helfen.

    Falls weitere Angaben benötigt werden, reiche ich diese gern nach.

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

    Viele Grüße
    Don

    #2
    Ein Elster-Thema ist das nicht. Wie wurde die Ablehnung des Einspruchs denn begründet?

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