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Anlage KAP Abweichung zwischen eigenen Berechnungen und Steuerbescheid

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    Anlage KAP Abweichung zwischen eigenen Berechnungen und Steuerbescheid

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2024, konkret zur Anlage KAP.

    Die Steuererklärung habe ich über „Mein ELSTER“ selbst erstellt und übermittelt.
    Ich habe bereits einen zweiten Einspruch gegen meinen Steuerbescheid eingelegt, da die vom Finanzamt angesetzten Kapitaleinkünfte von meinen eigenen Berechnungen stark abweichen.

    Ich komme anhand meiner Steuerbescheinigungen auf folgendes zu
    Versteuerndes Einkommen aus Kapitalvermögen:

    Inländische Kapitalerträge

    Hausbank A 708,83 €
    Depot Inland 486,58 €
    Hausbank B 22,24 €
    Summe: 1.217,65 €

    Ausländische Kapitalerträge
    Bank Ausland Dividenden 871,14 €
    P2P Kredite 2.453,46 €
    Summe: 3.324,60 €

    Bank Ausland Gewinne aus Aktienveräußerungen 4.901,16 €
    Bank Ausland Verluste aus Aktienveräußerungen 7.619,88 €

    Verbleibender Verlustvortrag 2.718,72 €
    Steuerfreibetrag 1.000,00 €
    Einkünfte aus Kapitalvermögen (zu versteuern) 3.542,25 €


    Im Bescheid des Finanzamt steht folgendes:

    Kapitalerträge 7.260 €
    Gewinne aus der Veräuserung von Aktien 4.901 €
    Zwischensumme 12.161 €
    Verrechung laufender Verluste aus der
    Verräußerung von Aktien 4901 €
    abzüglich Sparer-Pauschbetrag 1000 €
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    i.S.d.§ 32d Abs. 1 EstG 6.260 €
    nicht ausgleichfähige Verluste aus
    der Veräußerung von Aktien 2.719 €



    Laut meiner Berechnung muss ich 3542,25€ versteuern,
    laut Bescheid des Finanzamt sind es 6260 €.
    Woher kann diese Abweichung kommen.

    In der Steuerberechnung meiner erklärten Daten passt alles.

    Ich zweifle langsam an mir selber und hoffe es kann mir jemand helfen.

    Falls weitere Angaben benötigt werden, reiche ich diese gern nach.

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

    Viele Grüße
    Don

    #2
    Ein Elster-Thema ist das nicht. Wie wurde die Ablehnung des Einspruchs denn begründet?

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      #3
      Die Summe der Kapitalerträge lt. FA entspricht den deinen, erhöht um den effektiven Verlust aus Aktien. Das würde passen, da nach den Angaben in der Erklärung dieser ja in den erklärten Einkünten enthalten ist. Der wird dann hinzugerechnet, da Verluste aus Aktien nur mit den Gewinnen aus Aktien verrechnet werden dürfen.

      Ob hier ein Eintragungsfehler in der Erklärung vorliegt, musst du an Hand deiner Unterlagen prüfen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Es wäre interessant zu wissen, was in der Anlage Kap eingetragen wurde. Auffällig ist, dass die Differenz exakt dem Saldo der ausländischen Aktiengeschäfte entspricht. Das müsste sich zwanglos reproduzieren lassen, wenn die ausländischen Aktiengeschäfte nicht in Zeile 19 enthalten sind.

        Kommentar


          #5
          Erstmal vielen dank für eure Einschätzung.

          Auf meinen Einspruch hin erhielt ich einen Anruf meiner Sachbearbeiterin.
          Sie teilte mir mit, dass sie einen „effektiven Verlust“ in Höhe von 2.719 € hinzu gerechnet hat.
          Auf meine Nachfrage, warum und weshalb, konnte sie mir keine nachvollziehbare Erklärung geben und sagte,
          sie wisse nicht, wie sie mir es erklären solle.​
          Im schriftlichen Bescheid (nach dem Einspruch) wird garnicht darauf eingegangen.

          Wie hättet ihr die Werte in der Anlage KAP eingetragen?

          Unabhängig von meiner Eintragung in der Anlage KAP, als auch der des Finanzamtes werde ich doch hier zu hoch besteuert oder?

          Könnte bei meiner Sachbearbeiterin nachfragen wie sie die Werte in der Anlage KAP eingetragen hat?

          Was könnte ich als Nächstes tun?
          Sollte ich die Weiterleitung an die Rechtsbehelfsstelle beantragen?

          Viele Grüße
          Don

          Kommentar


            #6
            Wie hättet ihr die Werte in der Anlage KAP eingetragen?​
            Vielleicht solltest du vorab mitteilen, welchen Wert du als Saldo in Zeile 19 der Anlage KAP eingetragen hast.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              nach kurzem Überschlagen stimmt es meiner Meinung nach beim Finanzamt.

              Dein Fehler ist, dass du mit der Summe von 3.542,25 €​ einfach alles in einen Topf geschmissen hast. Das geht so nicht, Aktienverluste sind nur mir Aktiengewinnen verrechenbar, und diese Gewinne hattest du halt nicht (ausreichend).

              Oder ich hab‘ deine Zahlen falsch verstanden.
              Was genau meinst du mit „Ausländische Kapitalerträge​“? Woher stammen diese Daten? Und sind da die Aktiengewinne bzw. -verluste enthalten? (weil du sie darunter nochmal gesondert aufführst - warum?)

              Ich bin in meiner Rechnung jedenfalls davon ausgegangen, dass die Summe (3.324,60 €​) in Z19 eingetragen wurde. Und auch Z20 und Z23 korrekt ausgefüllt wurden. Und dann stimmt die Berechnung im Bescheid.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Ich bin in meiner Rechnung jedenfalls davon ausgegangen, dass die Summe (3.324,60 €​) in Z19 eingetragen wurde
                Ich habe den Eröffnungsbeitrag so verstanden, dass die 3.324,60 € die Summe aus erhaltenen Dividenden und Zinsen für P2P-Kredite sind

                und die Aktiengeschäfte darin nicht enthalten sind. Der TE könnte sich ja selbst äußern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  reckoner #7: " Dein Fehler ist, dass du mit der Summe von 3.542,25 €​ einfach alles in einen Topf geschmissen hast. Das geht so nicht, Aktienverluste sind nur mir Aktiengewinnen verrechenbar, und diese Gewinne hattest du halt nicht (ausreichend)."

                  Nach meinem Überschlag hat Don nicht alles in einen Topf geworfen. In seiner Sumne der Einkünfte sind die Aktienverkäufe nicht enthalten, und den Verlustvortrag hat er richtigerweise nicht abgezogen.

                  Berechnung:
                  Inländische Kapitalerträge + ausländische Kapitalertäge - Pauschbetrag € 1000 = exactement € 3.542,25 zu versteuernde Kapitaleinkünfte wie von Don in #1 geschrieben.

                  Die Erträge und Verluste aus Aktienverkäufen saldieren sich zu Null, und es verbleibt ein Verlustvortrag von gerundet € 2.719.

                  Dass dieser Verlustvortrag vom Finanzamt addiert wird und damit zusätzlich versteuert werden soll, finde ich nicht richtig.

                  Ob alles in Mein Elster korrekt eingetragen wurde, wissen wir natürlich nicht.

                  Don: Was sagt denn die Steuerberechnung von Mein Elster?

                  Falls nicht geschehen, solltest du die Belege per Sonst. Nachricht ans Finanzamt senden und ihnen die korrekte Summe vorrechnen.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    Ich hatte mich etwas falsch ausgedrückt. Der TS hat gerade nicht alles in einen Topf geschmissen (in den Topf Z19), hätte das aber tun müssen (ich kann ja auch nichts dafür, dass das Finanzamt in Z19 auch nicht verrechenbare Verluste haben möchte).
                    Da hier der fragliche Betrag genau dem Verlustvortrag entspricht kann es eigentlich gar nicht anders sein als wie von mir vermutet.

                    Offenbar hat der TS die Aktiengeschäfte (Z20 und Z23) nicht in Z19 eingerechnet, was falsch ist (ein Fehler, der uns seit Jahren begleitet - viele denken, der Betrag in Z19 wäre der steuerpflichtige Betrag).

                    Dass dieser Verlustvortrag vom Finanzamt addiert wird und damit zusätzlich versteuert werden soll, finde ich nicht richtig.​
                    So ist es ja auch nicht. Korrekterweise wäre der Verlustvortrag in Z19 enthalten gewesen, und das Finanzamt rechnet ihn halt wieder raus, und schon stimmt es.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Guten Abend,

                      erstmal danke für die ganzen Antworten.

                      Mir ist bekannt das Aktien Gewinne nur mit Aktienverlusten verrechnet werden dürfen.


                      Ich habe bei meiner Steuererklärung in Zeile 19, 651€ eingetragen.

                      Hier nochmal wie ich die komplette Anlage KAP ausgefüllt habe:

                      Z 7 1217€
                      Z 8 0€
                      Z 19 651€
                      Z 20 4901€
                      Z 23 7620€

                      Somit kommt folgende Steuerberechnung dabei raus:

                      Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)


                      Kapitalerträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.587
                      Gewinne aus der Veräußerung von Aktien . . . . . . . 4.901
                      Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.488
                      ab
                      Verrechnung laufender Verluste aus
                      der Veräußerung von Aktien . . . . . . . . . . . -4.901
                      Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . .
                      -1.000
                      Einkünfte i.S.d. § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . 3.587
                      nicht ausgleichsfähige Verluste aus der
                      Veräußerung von Aktien . . . . . . . . . . . . . . 2.719



                      Ich schätze das Finanzamt hat die Anlage KAP folgendermaßen ausgefüllt:

                      Z 7 1217€
                      Z 8 0€
                      Z 19 3325€
                      Z 20 4901€
                      Z 23 7620€

                      Hier muss ich noch klarstellen das sich die P2P Kredite laut Beleg
                      auf 2499€ belaufen, so habe ich es interpretiert wie auch in meiner Steuererklärung angegeben.
                      Das Finanzamt rechnet hier wohl mit 2453,56€ bei P2P Krediten.
                      Daher die kleine Abweichung.

                      Somit kommt folgende Steuerberechnung dabei raus:

                      Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)

                      Kapitalerträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.261
                      Gewinne aus der Veräußerung von Aktien . . . . . . . 4.901
                      Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.162
                      ab
                      Verrechnung laufender Verluste aus
                      der Veräußerung von Aktien . . . . . . . . . . . -4.901
                      Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . -1.000
                      Einkünfte i.S.d. § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . 6.261
                      nicht ausgleichsfähige Verluste aus der
                      Veräußerung von Aktien . . . . . . . . . . . . . . 2.719

                      Ich bin auch der Meinung das ich zu hoch besteuert werde.

                      Abschließend die frage, wie gehe ich jetzt weiter vor?
                      Wie gesagt der zweite Einspruch läuft bereits.

                      Viele Grüße
                      Don

                      Kommentar


                        #12
                        Ich habe bei meiner Steuererklärung in Zeile 19, 651€ eingetragen.
                        Excel ist bei mir zwar nur auf 605 € gekommen (871,14+2.453,46+4.901,16-7.619,88), aber grundsätzlich passt der Saldo.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Excel ist bei mir zwar nur auf 605 € gekommen (871,14+2.453,46+4.901,16-7.619,88), aber grundsätzlich passt der Saldo.
                          Ich sehe es auch so, dass die in Kap erfolgten Einträge von der Logik her passen (Modulo evtl. rechnerischer Diskrepanzen, ich habe nur überschlägig im Kopf gerechnet und da kommt für Zeile 19 auch geob 600 raus).

                          Der Fehler liegt mE daher vermutlich beim FA, insofern ist Elster raus, wir befinden uns hier im Bereich Steuerrecht (zu dem wir hier Ratschläge weder erteilen wollen noch dürfen) und es sollten die passenden Rechtsmittel eingelegt werden.

                          Mir ist schon nicht klar, was ein zweiter Einspruch sein soll. Das Rechtsmittel gegen einen nicht abgeholfenen Einspruch ist die Klage vor dem FG, oder ist gemeint, dass aufgrund eines Einspruchs ein neuer Bescheid erging, gegen den nun wieder Einspruch eingelegt wurde.

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                            #14
                            Hallo,

                            Ich schätze das Finanzamt hat die Anlage KAP folgendermaßen ausgefüllt:​
                            Sorry, aber warum sollte das Finanzamt bzw. die Sachbearbeiterin etwas an deiner Erklärung ändern? Steht dazu etwas in den Erläuterungen?
                            Wenn es um Termingeschäfte ginge dann könnte ich das noch etwas nachvollziehen, da geht vermutlich aktuell häufig was durcheinander weil die Erklärenden nicht wissen wo sie was eintragen müssen und wo nicht (da fehlen jetzt plötzlich sogar Zeilen). Gewöhnliche Aktienverluste sind hingegen Standard, da gibt es für den Sachbearbeiter eigentlich nichts herumzupfuschen.

                            Mit den weiteren Zahlen die du jetzt genannt hast kann auch ich aber festhalten, dass du es imho richtig erklärt hast (außer dass es 605 anstatt 651 hätten sein müssen - war aber zu deinem Nachteil).

                            Noch was von weiter oben:
                            Sie teilte mir mit, dass sie einen „effektiven Verlust“ in Höhe von 2.719 € hinzu gerechnet hat.​
                            Grundsätzlich ist das auch richtig, aber eben nur einmal (er ist in Z19 enthalten, wird aber gar nicht verrechnet, sondern nur vorgetragen).
                            Hier wurde dieser Verlust aber offenbar doppelt hinzugerechnet.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,

                              hier mal der Ablauf.
                              Ich habe am 26.01.2026 meinen Bescheid auf meine erklärten Daten erhalten.

                              Daraufhin habe ich am 23.02.2026 Einspruch eingelegt.

                              Hier mein Einspruch:

                              An das Finanzamt
                              23.02.2026

                              Betreff: Einspruch gegen die Festsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien für das Steuerjahr 2024

                              Sehr geehrte Damen und Herren,

                              hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom 26.01.2026 ein. Laut Bescheid werden meine Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 7.069€ und meine Gewinne aus der Veräußerung von Aktien auf 5.092€ festgesetzt. Die daraus resultierende Zwischensumme von 12.161€ (Kapitalerträge + Aktiengewinne) ist für mich nicht nachvollziehbar.

                              Zur besseren Nachvollziehbarkeit habe ich eine Excel-Liste als PDF-Anlage erstellt, die alle relevanten Beträge und Berechnungen enthält.

                              Nach Prüfung meiner Unterlagen ergibt sich folgende Berechnung der Zwischensumme:

                              Inländische Kapitalerträge 1.217,65€

                              Ausländische Kapitalerträge 3.324,60€

                              Aktiengewinne 5.092,16€ Bruttogewinn
                              Transaktions- und Währungsgebühren -191,00€
                              Gewinn nach Gebühren 4.901,16€

                              Zwischensumme (Kapitalerträge plus Aktiengewinne nach Gebühren) 9.443,41€

                              Somit ergibt sich eine Differenz zur vom Finanzamt angesetzten Zwischensumme (12.161€ minus 9.443€ = 2.718€) von 2718€.

                              Nach Abzug des bereits berücksichtigten Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € ergeben sich für mich steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen von 3.542€ die tatsächlich zu versteuern sind.

                              Ich bitte daher um:
                              1. Berücksichtigung der Transaktions- und Währungsgebühren im Zusammenhang der Aktienveräußerungen
                              2. Berichtigung der Zwischensumme auf 9.443€
                              3. Anpassung der Abgeltungssteuer auf Basis der korrigierten Zwischensumme
                              4. Korrektur der Vorauszahlungen, da diese auf den bisher fehlerhaft angesetzten Beträgen basieren
                              5. Korrektur des Verlustvortrags auf 2719€

                              Außerdem beantrage ich zu dieser Begründung die Aussetzung der Vollziehung.

                              Alle relevanten Belege und Steuerbescheinigungen liegen Ihnen bereits vor.

                              Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

                              Mit freundlichen Grüßen


                              Am 13.03.2026 habe ich den neuen Bescheid erhalten.
                              In diesem Bescheid wurden meine Aktiengewinne auf 4901€ angepasst und die Vollziehung ausgesetzt.
                              Auf alles andere wurde in der Erläuterung der Festsetzung nicht eingegangen.

                              Am 19.03.2026 habe ich erneut Einspruch eingelegt.
                              Auf diesen Einspruch kam keine schriftliche Reaktion vom Finanzamt, lediglich der Anruf der Sachbearbeiterin.

                              Ich wusste einfach nicht mehr wie ich es ihr noch erklären soll, sie hat es einfach nicht verstanden.

                              Da heute der 13.04.2026 ist habe ich nur noch bis zum 16.04.2026 Zeit habe Einspruch beim Finanzgericht einzureichen.


                              Gruß Don







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