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    Steuervorrauszahlung

    Hallo,
    Ich bin seit letztem Jahr Rentner und habe Vorrauszahlungen geleistet. Nach der Datenübernahme finde ich nicht die geleistete Vorauszahlung und diese wird auch nicht im Bescheid berücksichtigt. Wo kann ich diese eintragen?
    Vielen Dank

    #2
    Wo kann ich diese eintragen?
    Die musst du bei Mein ELSTER manuell erfassen und zwar in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Die Anlage musst du

    deinem Entwurf hinzufügen. Der Bescheinigungsabruf liefert die Vorauszahlungen nicht, was wohl auch so bleiben wird.

    Seit dem heutigen Portalrelease ist es möglich, die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen in Mein ELSTER einzutragen und zwar im Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Eventuelle Vorauszahlungen beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer lassen sich natürlich ebenfalls erfassen. Die Jahressummen sind


    Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Dankeschön

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        #4
        Am einfachsten ist es (für mich als Rentner) die Summe der Vorauszahlungen vom Bescheid abzuziehen .

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          #5
          Am einfachsten ist es (für mich als Rentner) die Summe der Vorauszahlungen vom Bescheid abzuziehen .​
          Ich nutze die neue Erfassungsmöglichkeit gern, da muss ich nicht mehr selbst rechnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Bernd1957 Beitrag anzeigen
            Am einfachsten ist es die Summe der Vorauszahlungen vom Bescheid abzuziehen .
            Am Bescheid ist die Summe der Vorauszahlungen schon abgezogen, da brauchst du überhaupt nichts mehr zu rechnen.


            Gruß - Hans

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