Servus Experten,
ich kümmere mich um die Einkommenssteuer-Erklärungen von mir und meiner Ehefrau, meinem Sohn und dessen Ehefrau und meiner Enkelin.
Jetzt wir die Enkelin heiraten - also kommt noch ein Ehemann dazu.
Ich habe im Hinterkopf, dass ich das nur für einen bestimmten Personenkreis (Angehörigen im Sinne des § 15 AO) machen darf.
Darf ich sie jetzt für die verheiratete Enkelin (mit Ehemann = gemeinsame Erklärung) nicht mehr machen?
Kann ich mir nicht vorstellen, sie bleibt ja meine Enkelin ;-))
Danke und Gruß
ich kümmere mich um die Einkommenssteuer-Erklärungen von mir und meiner Ehefrau, meinem Sohn und dessen Ehefrau und meiner Enkelin.
Jetzt wir die Enkelin heiraten - also kommt noch ein Ehemann dazu.
Ich habe im Hinterkopf, dass ich das nur für einen bestimmten Personenkreis (Angehörigen im Sinne des § 15 AO) machen darf.
Darf ich sie jetzt für die verheiratete Enkelin (mit Ehemann = gemeinsame Erklärung) nicht mehr machen?
Kann ich mir nicht vorstellen, sie bleibt ja meine Enkelin ;-))
Danke und Gruß

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