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Steuererklärung für Angehörige

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    Steuererklärung für Angehörige

    Servus Experten,

    ich kümmere mich um die Einkommenssteuer-Erklärungen von mir und meiner Ehefrau, meinem Sohn und dessen Ehefrau und meiner Enkelin.

    Jetzt wir die Enkelin heiraten - also kommt noch ein Ehemann dazu.

    Ich habe im Hinterkopf, dass ich das nur für einen bestimmten Personenkreis (Angehörigen im Sinne des § 15 AO) machen darf.

    Darf ich sie jetzt für die verheiratete Enkelin (mit Ehemann = gemeinsame Erklärung) nicht mehr machen?

    Kann ich mir nicht vorstellen, sie bleibt ja meine Enkelin ;-))

    Danke und Gruß


    #2
    Ein ELSTER-Thema ist das nicht. Wer zu den Angehörigen im Sinne von § 15 AO rechnet, kannst du hier nachlesen:




    und zur Definition von Verschwägert in gerader Linie auch hier:



    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Servus Charlie24

      Sorry für OT und danke für die Auskunft.

      Gruß

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        #4
        Es gibt übrigens ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, dass den Kreis deutlich ausweiten könnte. Das Gesetzgebungsverfahren ist in der letzten Legislaturperiode wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestags nicht mehr verabschiedet worden, ist aber nun erneut am Laufen. Ob / wann mit welchem Inhalt das dann letztlich Gesetz wird, muss man abwarten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Es gibt übrigens ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, dass den Kreis deutlich ausweiten könnte.
          Der Fortschritt der KI lässt sich auch vor den Steuerberatern nicht ausbremsen.

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            #6
            Es gibt übrigens ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, dass den Kreis deutlich ausweiten könnte.
            Was objektiv sogar sinnvoll sein könnte. In unserer Tageszeitung konnte man diese Woche lesen, dass die Steuerberater in unserer Kreisstadt

            keine neuen Mandate mehr annehmen, weil sie unter Fachkräftemangel leiden. Vielleicht zahlen sie ihr Personal aber auch nur zu schlecht ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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